Der Bund ist zuständig:
- für alle Melde- Anmelde- und Bewilligungsverfahren.
- für die stichprobenweise Überprüfung der Selbstkontrolle von Chemikalien, die nicht anmelde- oder bewilligungspflichtig sind.
Der Bund ist zuständig:
Die Kantone sind zuständig:
Letzte Änderung 16.11.2022