GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Das GHS ist ein auf internationaler Ebene entwickeltes Modellregelwerk, das die Einstufung, die Kennzeichnung und die Verpackung von Chemikalien betrifft und das von jedem Land angewendet werden sollte. In der Schweiz erfolgte die Umsetzung seit 2009 in mehreren Schritten, und Chemikalien sind nun nach dem GHS eingestuft und gekennzeichnet.

An der UNO-Konferenz in Rio de Janeiro von 1992 über Umwelt und Entwicklung wurde beschlossen, innerhalb der Vereinten Nationen ein weltweit einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien zu entwickeln (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, GHS). Das GHS umfasst insbesondere:

  • Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Stoffe und Zubereitungen);
  • Elemente zur Kommunikation der Gefahren, die von Chemikalien ausgehen, durch Kennzeichnungen (z. B. Piktogramme und Gefahrenhinweise) und Sicherheitsdatenblätter.

Am UNO-Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, der 2002 in Johannesburg stattfand, haben die Staaten empfohlen, das GHS bis 2008 in nationales oder supranationales Recht umzusetzen.

Umsetzung des GHS in der EU: CLP-Verordnung

2009 hat die EU das GHS mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch als CLP-Verordnung bezeichnet, umgesetzt. CLP steht als Abkürzung für die englischen Begriffe «classification, labelling and packaging».

Die CLP-Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender zur Einstufung bzw. Lieferanten zur Kennzeichnung und Verpackung von in Verkehr gebrachten Chemikalien nach diesen neuen, auf dem GHS basierenden Regeln.

Erste Anpassungen des Schweizer Rechts an das GHS

Mit der Änderung der Chemikalienverordnung (ChemV, SR 813.11) vom 14. Januar 2009 wurde ein erster Schritt zur Einführung des GHS in der Schweiz vollzogen. Seit dem 1. Februar 2009 konnten bestimmte Chemikalien in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, wenn sie direkt nach den neuen GHS-Regeln eingestuft, gekennzeichnet und verpackt wurden, ab 2010 gemäss der CLP-Verordnung. Damit konnte die Schweiz seither gewisse Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Verkehr mit Chemikalien vermeiden, wobei ein hohes Schutzniveau für Benutzerinnen und Benutzer dieser Produkte gewahrt wurde.

Vollständige Implementierung des GHS

In der Schweiz werden nun alle Chemikalien nach GHS/CLP gekennzeichnet und verpackt. Seit 2009 wurden mehrere Verordnungen angepasst, um das Ziel einer vollumfänglichen, mit der EU harmonisierten Umsetzung des GHS zu erreichen.

Auch die Folgepflichten, das heisst die rechtlichen Bestimmungen, die sich aus der Einstufung und der Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen ableiten, wurden an GHS/CLP angepasst.

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Letzte Änderung 09.07.2025

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