Keine gedruckte Version verfügbar.
Jahr | 2022 |
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Seiten | 51 |
Nummer | UV-1726-D |
Herausgeber | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Vollzugshilfe des BAFU zu den Regelungen über Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln
Das Inverkehrbringen von Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen mit in der Luft stabilen Kältemitteln (v.a. teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen, HFKW) ist durch Anhang 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) seit dem 1. Dezember 2013 auf Anlagen unterhalb bestimmter Kälteleistungen und seit dem 1. Januar 2020 zusätzlich auf Kältemittel unterhalb bestimmter Treibhauspotenziale beschränkt. Für einzelne Anlagen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahme-bewilligungen erteilt werden. Die vorliegende Vollzugshilfe ist eine praktische Hilfe zur Anwendung von Anhang 2.10 ChemRRV, insbesondere zu den darin enthaltenen Verboten und Ausnahmebewilligungsverfahren. Sie basiert für die verschiedenen Anwendungsbereiche auf dem Stand der Technik.
5. aktualisierte Auflage 2022.
Anlagen mit Kältemitteln: vom Konzept bis zum Inverkehrbringen (PDF, 2 MB, 09.03.2023)
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Letzte Änderung 09.03.2023