Anlagen und Geräte mit Kältemitteln: Betrieb und Wartung

Cover-UV-0615-d
Jahr 2022
Seiten 27
Nummer UV-0615-D
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU
Reihe Umwelt-Vollzug

Vollzugshilfe des BAFU zu den Regelungen über Wartungsheft, Dichtigkeitskontrolle und Meldepflicht

Der Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Geräten mit Kältemitteln ist nach Anhang 2.10 ChemRRV mit verschiedenen Pflichten verbunden. Ziel ist die Verminderung der Emissionen von Kältemitteln während des Betriebs. Unter die Pflichten fallen das Führen eines Wartungshefts für Geräte oder Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemitteln, die periodische Dichtigkeitskontrolle von Geräten und Anlagen ab bestimmten Mengen von ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Kältemitteln, die Meldungen bei der In- und bei der Ausserbetriebnahme von Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemitteln sowie die Meldungen über bereits in Betrieb befindliche Anlagen.

4. aktualisierte Auflage 2022.

 
 

Anlagen und Geräte mit Kältemitteln: Betrieb und Wartung (PDF, 601 kB, 09.03.2023)

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Letzte Änderung 09.03.2023

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