6-Chlor-N-ethyl-N′-isopropyl-1,3,5-triazin-2,4-diamin
CAS-Nummer
1912-24-9
Eigenschaften
- geruchloses Pulver
- praktisch unlöslich in Wasser
Hauptquellen
- Landwirtschaft: Herbizid (Unkrautbekämpfung im Maisanbau)
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben
gemäss Anhang 2 PRTR-V (Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft -
- Wasser 1 kg/Jahr
- Boden 1 kg/Jahr
Auswirkungen
- für Menschen geringe akute Giftigkeit
- Hemmung der Photosynthese von Pflanzen
- langsamer Abbau in der Umwelt
- Verunreinigung des Grundwassers
Massnahmen
- seit 2003 in der EU verboten
- in der Schweiz seit 2012 verboten