CAS-Nummer
7440-43-9
Eigenschaften
- toxisches Schwermetall
Hauptquellen
- Abfallverbrennung
- Stahlwerke (Einschmelzen von Metallschrott)
- Industriefeuerungen (Verbrennung von Kohle)
- Korrosionsschutzarbeiten
- Verarbeitung cadmiumhaltiger Produkte (z. B. Farbpigmente, Stabilisatoren, Akkumulatoren, Legierungen)
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben
gemäss Anhang 2 PRTR-V (Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 10 kg/Jahr
- Wasser 5 kg/Jahr
- Boden 5 kg/Jahr
Auswirkungen
- für Mensch und Tier bei chronischer Belastung in geringen Mengen toxisch (Anreicherung im Körper)
- in bioverfügbarer Form krebserzeugend
- giftig für Pflanzen und Mikroorganismen
- Störung der Bodenfruchtbarkeit
Immissionsgrenzwerte
- Im Schwebestaub (PM10) 1,5 ng/m3 Jahresmittelwert (arithmetischer Mittelwert)
- Im Staubniederschlag 2 µg/m2 Tag Jahresmittelwert (arithmetischer Mittelwert)
Massnahmen
- Rauchgasreinigungsverfahren
- Verzicht auf Cadmium in vielen Produkten
Zustand und Entwicklung
Die Cadmiumemissionen betragen noch etwa ein Fünftel der höchsten Werte (1970). Die Cadmiumbelastung im Feinstaub ist seit 1991 mehr als halbiert worden. Auch im Staubniederschlag ist die Cadmiumbelastung zurückgegangen. In der Regel liegen die gemessenen Schwermetallbelastungen weit unter den Grenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung.