1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan
Weitere Namen
Gammahexan, Gammexan
CAS-Nummer
58-89-9
Eigenschaften
- farbloses, fast geruchloses Pulver
- zählt zu den persistenten organischen Schadstoffen
Hauptquellen
- Land- und Forstwirtschaft: Insektizid (Holzschutzmittel)
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V
(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 1 kg/Jahr
- Wasser 1 kg/Jahr
- Boden 1 kg/Jahr
Auswirkungen
- Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- toxisch für Mensch, Tier und Wasserorganismen
- Beeinträchtigung des Zentralnervensystems
- hohe Bioakkumulation
- langlebig, sehr beständig in der Umwelt
Massnahmen
- seit 2002 in der EU verboten
- im Mai 2009 in die Verbotsliste der Stockholm Konvention aufgenommen