Zuständig für den Vollzug der Regelungen sind folgende Ämter:
Bundesstellen
Weitere Bundesstellen:
Kantonale Fachstellen
Zuständig für den Vollzug der Regelungen bei Mobilfunkanlagen, Amateurfunkanlagen, Betriebsfunk- und Rundfunkanlagen:
EU-Fachstellen
Letzte Änderung 06.01.2015