Elektrosmog: Fachstellen und Behörden

Bundesstellen

Zuständig für den Vollzug der Regelungen sind folgende Ämter:

Weitere Bundesstellen:

Kantonale Fachstellen

Zuständig für den Vollzug der Regelungen bei Mobilfunkanlagen, Amateurfunkanlagen, Betriebsfunk- und Rundfunkanlagen:

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Letzte Änderung 07.02.2023

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