Zuständig für den Vollzug der Regelungen sind folgende Ämter:
Bundesstellen
Weitere Bundesstellen:
Kantonale Fachstellen
Zuständig für den Vollzug der Regelungen bei Mobilfunkanlagen, Amateurfunkanlagen, Betriebsfunk- und Rundfunkanlagen:
Letzte Änderung 07.02.2023