Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung präsentiert umfassenden Faktenbericht
Bern, 28.11.2019 - Die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung hat erstmals umfassend die Fakten zum Thema Mobilfunk, 5G und Strahlung zusammengestellt. Der Bericht, den die Arbeitsgruppe am 28. November 2019 den Medien vorgestellt hat, schlägt zuhanden des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Begleitmassnahmen zum Umgang mit Mobilfunk in der Schweiz vor. Bei der Frage der Veränderung der Anlagegrenzwerte hat die Arbeitsgruppe keine Einigung erzielt und daher auch keine Empfehlung abgeben können. Der vom UVEK letztes Jahr eingesetzten Arbeitsgruppe gehörten verschiedene Interessengruppen sowie Expertinnen und Experten an. Geleitet wurde sie vom BAFU.
Der Bericht, an dem die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung (siehe Kasten) während eines Jahres gearbeitet hat, umfasst erstmals alle Fakten zu Recht, Mobilfunktechnologie, Zahlen und Prognosen zu Datenvolumen und Ausschöpfung der Grenzwerte, gesundheitliche Auswirkungen sowie Verfahren und Vollzug. Der Bericht bildet die Grundlage für die Diskussion und den Entscheid über das weitere Vorgehen. Er hält auch fest, wo noch Forschungslücken bestehen und welche Fragen ungeklärt sind.
Zur Frage einer allfälligen Anpassung der geltenden vorsorglichen Anlagegrenzwerte für Mobilfunkantennen und zur Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes hat sich die Arbeitsgruppe nicht einigen können. Sie hat deshalb dazu keine Empfehlung abgegeben. Die Arbeitsgruppe zeigt im Bericht fünf Optionen auf, wie der Ausbau von 5G und die damit verbundenen Auswirkungen aussehen könnten. Schliesslich formuliert sie im Bericht Konzepte, wie eine zukünftige Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Breitbanddiensten ausgestaltet und wie mit der Strahlenbelastung der Bevölkerung umgegangen werden könnte.
Im Bereich Gesundheit zeigt der Bericht den Stand des Wissens zu den gesundheitlichen Auswirkungen. Bei den heute verwendeten Mobilfunkfrequenzen unterhalb der Immissionsgrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (NISV) sind bisher Gesundheitsauswirkungen nicht konsistent nachgewiesen worden, während gleichzeitig aus Wissenschaft und Praxis unterschiedlich gut abgestützte Beobachtungen für Effekte unterhalb der Immissionsgrenzwerte vorliegen. Die Evidenzlage zu diesen Effekten hat die Arbeitsgruppe im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip ausführlich dargelegt. Die gesundheitlichen Effekte von Mobilfunkstrahlung und insbesondere von Frequenzen, die in Zukunft voraussichtlich für 5G eingesetzt werden sollen, sind noch nicht abschliessend geklärt.
Es war nicht Auftrag der Arbeitsgruppe, über die Einführung von 5G zu entscheiden oder Studien über die gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung durchzuführen.
Begleitende Massnahmen vorgeschlagen
Ein zentrales Element des Berichtes sind die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen sechs begleitenden Massnahmen zum Umgang mit Mobilfunk:
- Der Vollzug der NISV soll gemeinsam mit den Kantonen vereinfacht und harmonisiert werden.
- Das vom Bundesrat im April im Rahmen der Inkraftsetzung der revidierten NISV eingeführte Monitoring der Exposition und der Gesundheitsauswirkungen soll weiterentwickelt werden.
- Die Information der Bevölkerung zu Mobilfunk und Strahlung soll verstärkt werden.
- Die Forschung zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen soll intensiviert werden.
- Mit Unterstützung des Bundes soll eine umweltmedizinische NIS-Beratungsstelle geschaffen werden.
- Im Rahmen der neuen Austauschplattform «Mobilfunk der Zukunft» soll die Diskussion unter allen Interessenvertreterinnen und -vertretern weitergeführt werden und Lösungen gesucht werden.
Die Arbeitsgruppe hat den Bericht gemäss dem Mandat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) abgeliefert. Dieses prüft ihn nun und wird über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung
Im September 2018 hatte die damalige Bundesrätin Doris Leuthard die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung eingesetzt. Diese hatte den Auftrag, Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen zu analysieren und Empfehlungen auszuarbeiten. In der Arbeitsgruppe waren folgende Interessengruppen vertreten: Bundesämter und Kantonsbehörden, Mobilfunkanbieter, Ärzteschaft, Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Gemeinden. Paul Steffen, Vizedirektor des BAFU, leitete die Arbeitsgruppe.
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Generalsekretariat UVEK
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