Feinstaub

Am 11. April 2018 hat der Bundesrat Änderungen an der Luftreinhalte-Verordnung genehmigt, namentlich die Festlegung eines Immissionsgrenzwertes für Feinstaub PM2.5. Der Grenzwert von 10 µg/m3, für das Jahresmittel entspricht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2005 und ergänzt die bestehenden Grenzwerte für PM10. Im Jahr 2021 hat die WHO ihre Richtwerte für mehrere Luftschadstoffe, unter anderem Feinstaub PM2.5, aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gesenkt. Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene empfiehlt die Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung unter Berücksichtigung der WHO-Richtwerte 2021 und damit eine Senkung bzw. Ergänzung der Immissionsgrenzwerte. Die Belastung der Luft mit diesen winzigen Staubteilchen hat grosse Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und ist eine Herausforderung für die Schweizer Luftreinhalte-Politik.

Feinpartikel  sind ein komplexes Gemisch und bestehen aus:

  • primären Partikeln, die direkt durch Verbrennungsprozesse ausgestossen werden (z.B. Dieselmotoren, Holzheizungen), durch mechanischen Abrieb von Reifen, Bremsen, Strassenbelag und Aufwirbelung entstehen oder aus natürlichen Quellen stammen.
  • sekundären Partikeln, welche sich erst in der Luft aus gasförmigen Vorläuferschadstoffen (Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen) bilden.

Gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit

Als PM10 resp. PM2.5  werden Partikel bezeichnet, deren Durchmesser weniger als 10 resp. 2.5 Tausendstel-Millimeter beträgt. Deshalb können diese Partikel tief in die feinsten Verästelungen der Lunge eindringen und von dort zum Teil in die Lymph- und Blutbahnen. Ihre zerklüftete Struktur ermöglicht eine Anlagerung von weiteren giftigen Substanzen.

Dieses Schadstoffgemisch besteht aus einer Vielzahl von chemischen Verbindungen mit teils Krebs erzeugender Wirkung z.B. Russ. Es verursacht in den Atemwegen lokale Entzündungen und kann so zu schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gesundheit führen:

  • Husten, Atemnot, Bronchitis und Asthmaanfälle bei Kindern und Erwachsenen
  • Atemwegs- und Herzkreislauf-Erkrankungen und damit verbundene Spitaleinweisungen
  • Lungenkrebs und vorzeitige Todesfälle.

Weitere griffige Massnahmen nötig

Besonders im Winter leiden Städte und verkehrsnahe Gebiete noch unter zu hohen Feinstaub-Belastungen.
Damit die geltenden Grenzwerte für Feinstaub eingehalten werden können, müssen in der Schweiz gegenüber heute rund 50% der Feinstaub-Emissionen und etwa 50% der Vorläufer-Emissionen reduziert werden.

Dieses Ziel ist nur mit einer konsequenten Weiterführung der Luftreinhalte-Politik und einer Vielzahl von Massnahmen zu erreichen. Diese müssen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene ergriffen werden. So wurde vom Bundesrat 2006 der Aktionsplan Feinstaub beschlossen, welcher bei allen wesentlichen Feinstaubquellen die Emissionen reduzieren soll. Massnahmen dazu sind z.B. Partikelfilter für Dieselmotoren und strengere Emissionsgrenzwerte für Holzheizungen.

Feinstaubbelastung: Aktuelle Werte und Entwicklung

In Agglomerationen und verkehrsreichen Gebieten liegen die Jahresmittelwerte für Feinstaub zum Teil noch über dem geltenden Grenzwert, und auch die Tagesgrenzwerte werden noch überschritten.

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Letzte Änderung 28.03.2024

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