Critical Loads und Critical Levels für Luftschadstoffe

Critical Loads und Critical Levels wurden im Rahmen der Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) entwickelt. Sie sind ein Mass für die Empfindlichkeit der Ökosysteme und der menschlichen Gesundheit gegenüber Einträgen und Konzentrationen von Luftschadstoffen. Belastungen oberhalb dieser Grenzen sind auch gemäss Luftreinhalte-Verordnung als übermässige Immissionen zu beurteilen.

Critical Loads (kritische Eintrags- oder Depositionswerte) und Critical Levels (kritische Konzentrationswerte) für Luftschadstoffe sind heute ein fester Bestandteil des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLTRAP) der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE).

Die Schadstoffprotokolle, die im Rahmen des Übereinkommens verhandelt wurden, enthalten Critical Loads und Critical Levels als wirkungsorientierte Zielwerte. Dazu gehört das Protokoll von Göteborg (1999) zur Bekämpfung der Versauerung, der Eutrophierung und des bodennahen Ozons mit den Critical Loads für Säure- und Stickstoffeinträge sowie den Critical Levels für Ozon.

Definitionen

Critical Loads (kritische Eintragswerte)

Quantitative Beurteilung der Exposition (angegeben als Deposition pro Flächeneinheit, z.B. kg pro ha pro Jahr) gegenüber einem oder mehreren Schadstoffen, unterhalb welcher signifikante schädliche Auswirkungen auf empfindliche Elemente der Umwelt nach dem Stand des Wissens nicht vorkommen.

Critical Levels (kritische Konzentrationen)

Konzentrationen von Luftschadstoffen in der Atmosphäre, oberhalb derer nach dem Stand des Wissens direkte schädliche Auswirkungen auf Rezeptoren, wie Menschen, Pflanzen, Ökosysteme oder Materialien, zu erwarten sind.

Wissenschaftliche Bedeutung und rechtlicher Stellenwert

Die Critical Loads und Critical Levels sind auch Bestandteil der «Air Quality Guidelines for Europe» der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die Critical Loads und Critical Levels der UNECE, die «Air Quality Guidelines» der WHO und die Immissionsgrenzwerte (IGW) der schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beruhen auf einer umfassenden Bewertung der wissenschaftlichen Fachliteratur zu den Auswirkungen der Luftschadstoffe. Werden diese Werte nicht überschritten, so kann nach dem heutigen Stand des Wissens davon ausgegangen werden, dass kurz-, mittel- und längerfristig nicht mit schädlichen Auswirkungen auf empfindliche Rezeptoren wie Menschen, Ökosysteme und Materialien gerechnet werden muss.

Critical Loads und Critical Levels können deshalb nach Artikel 2 Absatz 5 LRV zur Beurteilung herangezogen werden, ob Immissionen übermässig sind oder nicht.

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Letzte Änderung 02.05.2023

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