Abgase von Feuerungen und Abgase aus industriellen und gewerblichen Anlagen müssen in der Regel oberhalb des Dachs abgeleitet werden. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sowie eine Vollzugshilfe des BAFU regeln, wie hoch die Abluftanlage sein muss.
Bewohner, Mitarbeitende, Nachbarn und die Umwelt können durch Luftschadstoffe gefährdet oder belästigt werden, die aus einer Feuerung oder aus industriellen und gewerblichen Anlagen stammen. Wirksame Schutzmassnahmen bilden ausreichend hohe Abluftanlagen (Kamine) oberhalb des Dachs. Abgase von Feuerungen sollen damit ausserhalb der turbulenten Luftströmung des Gebäudes abgeleitet werden.
Das BAFU hat eine Vollzugshilfe über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach erstellt. Sie gilt für Feuerungen, die mit Heizöl «Extra leicht», Gas oder Holz betrieben werden und die nicht dem Anhang 6 der LRV unterliegen oder deren Kaminhöhe nicht danach berechnet werden kann.
Mindesthöhe von Kaminen über Dach
Kamin-Empfehlungen. 1. aktualisierte Version 2018.
Für grössere Feuerungsanlagen und Hochkamine gelten separate Vorschriften (Anhang 6 LRV).
Letzte Änderung 30.04.2021