UNECE-Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP)

Das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, kurz Genfer Luftreinhaltekonvention, der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) wurde 1979 in Genf beschlossen und ist 1983 in Kraft getreten. Es umfasst acht Protokolle zur Reduktion von Luftschadstoffen. Die Schweiz hat alle Protokolle ratifiziert und das BAFU beteiligt sich aktiv in verschiedenen Gremien des Übereinkommens.

Die beteiligten Staaten haben im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention folgende Vereinbarungen getroffen:

  • die Anerkennung, dass weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung schädigende Auswirkungen auf die Umwelt hat und die Menschen und ihre Umwelt davor zu schützen sind,
  • die Verpflichtung, dass die Vertragsparteien sich bemühen, die Emissionen dieser Luftverunreinigungen zu bekämpfen,
  • die Einrichtung eines europaweiten Überwachungsnetzes,
  • die Einrichtung von Gremien für die weitere Entwicklung und den Vollzug des Übereinkommens.

Damit bildet die Konvention einen Rahmen für politische Verhandlungen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung für die Staaten Europas und Zentralasiens sowie für die USA und Kanada.

Protokolle

Das Übereinkommen wurde durch acht Protokolle konkretisiert und in spezifische Pflichten für die Mitgliedsstaaten überführt. Die Schweiz hat alle acht Protokolle ratifiziert:

  • das Protokoll von 1984 über die Finanzierung des europäischen Luftschadstoffüberwachungs- und Evaluationsprogramms EMEP
  • das 1. Schwefelprotokoll von 1985
  • das Stickstoffprotokoll von 1988
  • das VOC-Protokoll von 1991
  • das 2. Schwefelprotokoll von 1994
  • die stoff- und produktbezogenen Protokolle von 1998 über Schwermetalle und persistente organische Verbindungen (POP)
  • das Protokoll von 1999 betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (Göteborg-Protokoll), das auf die Verminderung der Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickoxiden (NOx), flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM2.5) ausgerichtet ist.

Einhalten des Übereinkommen

Über die Einhaltung des Übereinkommens und der Protokolle müssen die Mitgliedstaaten in regelmässigen Abständen dem für das Übereinkommen zuständigen Genfer UNECE-Sekretariat berichten.

Die Berichte werden von einem international besetzten Prüfungsausschuss, dem sogenannten «Implementation Commitee», geprüft und bewertet. Bei Nichteinhaltung von Anforderungen werden Korrekturmassnahmen diskutiert und vereinbart.

Gremien

Neben dem Exekutivorgan umfasst das Übereinkommen untenstehende Hauptgremien, an denen sich die Schweiz aktiv beteiligt:

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Letzte Änderung 11.07.2025

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