Der motorisierte Strassenverkehr ist nach wie vor ein wesentlicher Verursacher der Luftverschmutzung und der Klimaerwärmung. Der Bericht «Luftschadstoff-Emissionen des Strassenverkehrs 1990-2060» zeigt, dass die regelmässig verschärften Abgasvorschriften eine deutliche Reduktion der Luftschadstoffemissionen CO, HC, NOx und Partikel zur Folge hatten und zusammen mit dem wachsenden Anteil der Elektrofahrzeuge auch in Zukunft haben werden.
Die Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge sind eines der wichtigsten Instrumente zur Senkung der Schadstoffemissionen des Verkehrs. Für folgende Schadstoffe gelten Grenzwerte:
- Kohlenmonoxid (CO),
- Kohlenwasserstoffe (HC),
- Stickoxide (NOx),
- Partikel (Masse und Anzahl).
Seit 1995 sind die Abgasvorschriften der Schweiz vollständig mit der EU harmonisiert. Von 1982 bis 1995 hatte die Schweiz eigene Grenzwerte, um die lufthygienischen Ziele zu erreichen.
Die Abgasvorschriften regeln auch die Prüfzyklen, um die Abgasemissionen zu kontrollieren. Zudem definieren sie Dauerhaltbarkeitsanforderungen für die Einhaltung der Grenzwerte (über eine gewisse Zeit oder Fahrstrecke). Motorfahrzeuge müssen durch die Strassenverkehrsämter periodisch überprüft werden.
Zusätzlich gibt es in der Regel alle zwei Jahre eine dezentrale Abgaskontrolle. Fahrzeuge mit einem On-Board-Diagnose-System sind von der Abgaswartungspflicht befreit. Für Motorräder und Motorfahrräder gibt es nur eine periodische Fahrzeugprüfung, keine Abgaskontrolle.
Für die Abgasvorschriften des Strassenverkehrs ist die Abteilung Strassenverkehr im Bundesamt für Strassen ASTRA zuständig.
Im Rahmen der periodischen Abgasnachkontrolle wird seit dem 1.1.2023 für Fahrzeuge mit vorgeschriebenem Diesel-Partikelfilter die Partikelanzahl-Messung angewendet. Dieses Messverfahren stellt sicher, dass defekte Partikelfilter schnell und zuverlässig erkannt werden.
Medienmitteilung ASTRA vom 28.02.2022:
Letzte Änderung 30.04.2025