Bundesrat verabschiedet Bericht zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Bern, 03.03.2023 - Die Kreislaufwirtschaft hat in der Schweiz Fortschritte gemacht. Allerdings enden weiterhin viele Ressourcen, die verwertet werden könnten, als Abfall. Der Bericht «Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Abfallplanung, Messung», den der Bundesrat am 3. März 2023 verabschiedet hat, zeigt mögliche Handlungsoptionen auf.

Als rohstoffarmes Land verfolgt die Schweiz bereits seit Jahrzehnten das Ziel einer Kreislaufwirtschaft. Damit ist sie in vielen Bereichen erfolgreich: Jedes Jahr werden beispielsweise rund 12 Millionen Tonnen Rückbaumaterial wie Beton, Kies, Sand und Asphalt verwertet; 3,2 Millionen Tonnen separat gesammelte Siedlungsabfälle wie Papier, Glas, Alu und PET werden rezykliert. Dennoch werden die Ressourcen immer noch zu wenig geschont. In Erfüllung von sechs Postulaten (Bourgeois 20.3062, Munz 20.3090, Clivaz 20.3727, Gapany 20.4411, Chevalley 20.3110 und der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates 21.4332) hat der Bundesrat am 3. März 2023 einen Bericht verabschiedet, der die Situation in der Schweiz untersucht und Handlungsmöglichkeiten aufzeigt.

Über lange Zeit wurde Kreislaufwirtschaft weitgehend nur aus der Perspektive des Rezyklierens von Abfällen verstanden. Die weiteren Prinzipien der Kreislaufwirtschaft - das Vermeiden, Teilen, Wiederverwenden oder Reparieren – werden immer bedeutender. In diesen Bereichen ist das Potential hoch. Dem Bericht zufolge besteht die Herausforderung darin, nicht allein die Entsorgungsprozesse und -technologien zu optimieren, sondern die Produktion der Güter so zu gestalten, dass die natürlichen Ressourcen möglichst geschont werden können. Im Idealfall werden Produkte vermehrt so hergestellt, dass sie weniger Material erfordern, langlebiger werden, beispielsweise durch Wiederverwertung und Reparatur und besser zu rezyklieren sind. Am Ende der Produktlebensdauer entstehen sodann statt Abfälle neue Rohstoffe. Dabei ist die wirtschaftliche Tragbarkeit und die Verhältnismässigkeit zu beachten.

Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft weist der Bericht auf mehrere mögliche Massnahmen hin. Bauabfälle könnten zum Beispiel am einfachsten reduziert werden, wenn Entsorgung und Verwertung der Materialien bereits bei der Planung und Erstellung der Gebäude berücksichtigt werden. Bei den biogenen Abfällen – also Abfälle, die sich kompostieren oder vergären lassen – hebt der Bericht dagegen die Notwendigkeit hervor, die getrennte Sammlung zu verbessern. Obwohl fast alle Schweizer Gemeinden eine Separatsammlung anbieten, gelangt nur etwa die Hälfte der biogenen Abfälle in die Kompostier- und Vergärungsanlagen. Die andere Hälfte landet nach wie vor in der Verbrennung und kann daher nicht verwertet werden. Zudem ist die Qualität der Separatsammlung noch zu verbessern: Zu oft gelangen zum Beispiel Kunststoffe in die Grüngut-Sammlung.

Aktuell läuft eine Vielzahl von Aktivitäten, die auch zu einer Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen werden. Unter anderem diskutiert das Parlament über eine Revision des Umweltschutzgesetzes aufgrund der Parlamentarischen Initiative der Nationalratskommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-NR 20.433) «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken». Vor diesem Hintergrund verzichtet der Bundesrat vorläufig darauf, im Rahmen des Berichts die Umsetzung von Massnahmen vorzuschlagen.


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