Thema Altlasten
Als belastete Standorte werden Orte bezeichnet, die mit potenziell umweltgefährdenden Stoffen oder Abfällen belastet sind und eine begrenzte Ausdehnung aufweisen. Altlasten sind belastete Standorte, die saniert werden müssen. In der Schweiz sind rund 38 000 belastete Standorte in Katastern erfasst. Diese umfassen in etwa 4 000 Altlasten, von denen bereits rund 1 800 saniert wurden. Die am 1. April 2025 in Kraft getretene Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) soll die Altlastenbearbeitung beschleunigen, sodass alle Sanierungen bis 2045 abgeschlossen sind.
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Altlasten: Vollzugshilfen
Vollzugshilfen des BAFU und Mitteilungen des BAFU als Vollzugsbehörde, alphabetisch geordnet.
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Die Abteilung ist zuständig für die Schweizer Abfall- und Ressourcenpolitik und die damit verbundenen Aspekte der Kreislaufwirtschaft sowie für die Sanierung der Altlasten.
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Altlasten: Das Wichtigste in Kürze
informiert über den Zustand der Umwelt und deckt Zusammenhänge auf zwischen Aktivitäten, Belastungen, Umweltqualität, Auswirkungen und Massnahmen.
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Altlasten: Grundlagen
Die Altlastenbearbeitung, das Aufräumen der "Sünden von gestern", ist keine exakte Wissenschaft, sondern eine mit vielen Unwägbarkeiten und Überraschungen verbundene Nachsorgemassnahme.
Altlastenbearbeitung
Die grosse Anzahl belasteter Standorte lässt sich aus personellen, zeitlichen und finanziellen Gründen nur schrittweise bearbeiten. Auf den einzelnen Sanierungsfall bezogen, soll vom «Groben zum Feinen» vorgegangen werden, damit innert nützlicher Frist alle sanierungs- oder überwachungsbedürftigen Fälle ausgeschieden und im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung bewertet werden können.
Altlastenfinanzierung
Wer muss die Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten tragen? Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Bund an diesen Kosten beteiligen?
Altlasten: Rechtsetzung und Vollzug
Rechtsgutachten
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Abteilung Abfall & Rohstoffe
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