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Veröffentlicht am 28. November 2024

Erhebung angeschlossene Einwohner

Die Änderung des Gewässerschutzgesetzes mit den Bestimmungen zur Finanzierung der Massnahmen bei ARA zur Elimination der Spurenstoffe (Mikroverunreinigungen) trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Damit begann 2016 die bis 2040 befristete Erhebung der gesamtschweizerischen Abwasserabgabe. In diesem Zusammenhang sind die Kantone verpflichtet, dem BAFU für jede Abwasserreinigungsanlage (ARA) in ihrem Gebiet die an die ARA angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner (Eang) zu melden.

Die Meldung der Kantone erfolgt in einer vom BAFU zur Verfügung gestellten Vorlagedatei. Diese ist dem BAFU jährlich bis zum 31. März ausgefüllt an die Adresse wasser@bafu.admin.ch zuzustellen.

Bei Fragen oder Schwierigkeiten bei der Meldung stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.