Freisetzungsversuche
Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen, pathogenen Organismen oder gebietsfremden wirbellosen Kleintieren: Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Gesuche und Bewilligungen.
Wer gentechnisch veränderte Organismen, pathogene Organismen oder gebietsfremde wirbellose Kleintiere, welche nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden sollen, im Versuch freisetzen will, benötigt eine Bewilligung des BAFU.

Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen
Freisetzungsversuche mit pathogenen Organismen (PO)
Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen
Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren
Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen
Ausnahmebewilligung nach Art. 15 Abs. 2 FrSV
Ausnahmebewilligung zum direkten Umgang mit verbotenen invasiven gebietsfremden Organismen in der Umwelt gemäss Artikel 15 Absatz 2 und Anhang 2 der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV; SR 814.911)