Smartphones, Laptops oder Haushaltsgeräte: Elektrische und elektronische Geräte begleiten unseren Alltag. Doch ihre Nutzungsdauer wird immer kürzer – mit Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Die Kreislaufwirtschaft bietet Lösungen für einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen.
Je länger ein Elektrogerät genutzt wird, umso besser: Ob durch bewussten Konsum, Reparatur oder Wiederverwendung – jede verlängerte Nutzungsdauer spart wertvolle Rohstoffe, vermeidet Abfall, senkt Treibhausgasemissionen und verringert die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten. Am Ende der Produktlebensdauer folgt die Weiterverwendung der Materialien und damit das fachgerechte Recycling.
Der Konsument und die Konsumentin spielen dabei eine entscheidende Rolle: Wer Geräte länger nutzt, reparieren lässt, weiterverkauft oder gebrauchte und wiederaufbereitete Produkte kauft, trägt aktiv zur Kreislaufwirtschaft bei. Damit dies gelingt, müssen jedoch die richtigen Rahmenbedingungen vorhanden sein: Ersatzteile und Reparaturanleitungen stehen zur Verfügung, Geräte sind reparier- und zerlegbar, es gibt Fachleute für Reparaturen sowie Möglichkeiten, einfach Second Hand zu (ver-)kaufen – und all das nicht nur erschwinglich, sondern im besten Fall günstiger als ein Neukauf.
Kreislaufwirtschaft mit Elektrogeräten
Kreislaufwirtschaft setzt an, bevor Ressourcen überhaupt benötigt. Am Anfang stehen Fragen wie: Braucht es ein neues Gerät? Kann ein Bestehendes wiederverwendet oder wiederaufbereitet werden? Braucht es für ein neues Produkt neue Rohstoffe oder können sie aus einem bestehenden Produkt zurückgewonnen werden? Wie kann ein Gerät gestaltet werden, damit es lange und effizient verwendet werden kann?
Um gewohnte Prozesse neu zu denken, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
überdenken: weniger neu kaufen, länger nutzen (Best-Practice Vorschlag: Mobile Abo Revendo)
Ökodesign: Elektrogeräte so gestalten, dass sie langlebig, reparierbar und am Ende ihres Lebens rezyklierbar sind (Best-Practice – Vorschlag: noops.ch)
Kreislaufwirtschaft trägt zur Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen bei. Das sind Rohstoffe mit grosser wirtschaftlicher Bedeutung und einem Versorgungsrisiko, wie etwa Lithium, Kobalt oder seltene Erden. Werden diese Materialien in bestehenden Geräten länger genutzt und erfolgreich zurückgewonnen, bleiben sie in der Schweiz im Kreislauf und müssen nicht neu aus dem Ausland bezogen werden.
Elektrogeräte bestehen zu einem grossen Teil aus Metallen und Kunststoffen. Diese können ökologisch sinnvoll rezykliert werden. Eine fachgerechte Entsorgung stellt dabei sicher, dass gesundheitsgefährdende Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber) und andere Schadstoffe (z. B. PCB) nicht in die Umwelt oder via Recycling in neue Produkte gelangen.
Im Jahr 2025 haben die Swico- und SENS-Recyclingbetriebe rund 144’000 Tonnen Elektroaltgerätegesammelt und dem Recycling zugeführt. Mit gut 60 Prozent der erzeugten Abfallfraktionen von den 144’000 Tonnen machen die Metalle den grössten Teil aus. Sie werden weitgehend direkt in entsprechenden Schmelzwerken rezykliert. Die Kunststoffe (15 %) werden vermehrt dem Recycling zugeführt.
Bemerkenswert ist der Umweltnutzen des Recyclings von Elektrogeräten für das Jahr 2025. Die eingesparten 1400 Milliarden Umweltbelastungspunkte (UBP) entsprechen ungefähr der Umweltbelastung des Jahresverbrauchs der Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Biel. Die eingesparten 236’600 Tonnen CO2-eq entsprechen etwa den jährlichen Verkehrsemissionen der Stadt Lausanne. Bemerkenswert ist dabei, dass nicht nur die Rückgewinnung von Wertstoffen aus Elektroaltgeräten, sondern vor allem auch die fachgerechte Entfernung von Schadstoffen stark ins Gewicht fällt.
Kreislauffähige Elektrogeräte für die öffentliche Verwaltung
Die öffentliche Hand ist ein bedeutender Abnehmer von Elektrogeräten: z.B. in den Bereichen Verwaltung, Medizin, Bildung, Sicherheit oder Infrastruktur. Über eine bewusste Beschaffung kann sie die Branche in Richtung Kreislaufwirtschaft lenken und gleichzeitig eine Vorbildfunktion einnehmen. Dabei unterstützen können die Empfehlungen für die ökologische öffentliche Beschaffung.
Rechtliche Grundlagen - Reparierbarkeit, Wiederverwendung und Entsorgung
Ein erster Schritt in Richtung reparaturfähige Geräte ist bereits geschafft. Inverkehrbringer, das heisst Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte, dürfen Geräte wie z. B. Fernseher, Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen, Smartphones und Tablets nur noch auf den Markt bringen, wenn sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen. Zudem müssen Ersatzteile mit «allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können». So regeln es die Ökodesign-Durchführungsverordnungen der EU, die mit der Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02) grösstenteils von der Schweiz übernommen wurden.
Die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft gibt dem Bund im Bereich der Elektrogeräte die Möglichkeit, in Bezug auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung aktiv zu werden. Mit der Revision wurde in der Schweiz erstmals der Begriff «Vorbereitung zur Wiederverwendung» im Abfallrecht (Art. 7 Ziff. 6bis USG) etabliert. Die Rahmenbedingungen und die Anforderungen an die Vorbereitung zur Wiederverwendung sind in der Vollzugshilfe zum Stand der Technik festgehalten. Somit können in der Praxis erste Erfahrungen gesammelt werden.
Was am Ende der Nutzung mit Geräten geschieht, ist ebenfalls geregelt: Die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) verpflichtet Händler, Hersteller und Importeure zur kostenlosen Rücknahme ausgedienter Geräte – unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird. Konsumentinnen und Konsumenten sind ihrerseits zur Rückgabe verpflichtet; die Entsorgung über den Kehrichtsack ist verboten. Die Finanzierung des Recyclings wird über einen vorgezogenen Recyclingbeitrag (VRB) sichergestellt. Das SENS und Swico Recyclingsystem wird vollständig durch diese vorgezogenen Recyclingbeiträge finanziert. Dadurch wird der gesamte Sammel-, Logistik- und Recyclingaufwand gedeckt.
Für die fachgerechte Entsorgung und den grenzüberschreitenden Verkehr mit Elektroschrott gelten zusätzliche Vorschriften: Elektroaltgeräte sind gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) als «andere kontrollpflichtige Abfälle» klassiert. Entsorgungsunternehmen benötigen eine kantonale Bewilligung, die Aus- und Einfuhr erfordert eine Bewilligung des BAFU. Die Ausfuhr in Nicht-OECD- und Nicht-EU-Staaten ist verboten.
Welche Gerätekategorien betroffen sind:
Elektronische Displays (z.B. Fernseher und Monitore)
Haushaltsgeschirrspüler
Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner (Waschmaschinen mit integriertem Tumbler)
Kühlgeräte (Kühl- und Gefrierschränke)
Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
Schweissgeräte
Zielgruppe:
Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte)
Reparaturdienstleistende
Endkonsumierende
Anforderungen an Reparierbarkeit bzw. Ressourceneffizienz:
Die Anforderungen betreffen die Reparierbarkeit der Geräte, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die Bereitstellung relevanter Firmware- und Sicherheitsupdates sowie die Bereitstellung von Reparaturinformationen. Inverkehrbringer sind verpflichtet, sowohl Reparaturdienstleistenden als auch privaten Konsumentinnen und Konsumenten bestimmte Ersatzteile mehrere Jahre nach dem Kauf dieser Geräte innerhalb von 15 Tagen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen zur Verfügung zu stellen.
Mit der Übernahme der EU-Ökodesign-Verordnungen in Schweizer Recht sollen die Reparierbarkeit, Langlebigkeit und Rezyklierbarkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte verbessert werden. Es sollen insgesamt weniger natürliche Ressourcen für die Produktion neuer Geräte verbraucht und weniger Geräte entsorgt werden. Eine volkswirtschaftliche Beurteilung der Massnahme hat gezeigt, dass diese ein relevantes Potential zur Einsparung von Ressourcen und Treibhausgasen hat. Wie stark die Wirkung letztlich ist, hängt im Wesentlichen davon ab, wie häufig Konsumentinnen und Konsumenten defekte Geräte tatsächlich reparieren lassen.
Das Energiegesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die EnEV (Energieeffizienzverordnung, SR 730.02). Daher obliegt der Vollzug der EnEV dem Bundesamt für Energie BFE. Das Bundesamt für Umwelt BAFU beurteilt die Erfüllung der Ressourceneffizienzanforderungen.
Hier finden Sie Links zu den entsprechenden EU-Verordnungen. Die Ressourceneffizienzanforderungen finden sich jeweils in Anhang II. Bitte beachten Sie, dass in der Schweiz nur das gilt, was in der EnEV übernommen wurde.
Die Vorbereitung zur Wiederverwendung umfasst Massnahmen an Produkten, die bereits als Abfall gelten. Sie werden geprüft, gereinigt und repariert, damit sie anschliessend wieder für ihren ursprünglichen Zweck verwendet werden können. Ein Beispiel ist ein ausrangiertes Elektrogerät, das von einem Reparaturbetrieb instandgesetzt und anschliessend wieder verkauft wird. Die klassische Wiederverwendung hingegen bezieht sich auf Produkte, die nach ihrer ersten Nutzung direkt weitergegeben oder weiterverkauft werden, ohne zuvor zu Abfall geworden zu sein. Ein Beispiel dafür ist der Verkauf eines funktionstüchtigen Smartphones über ein Brockenhaus oder Ricardo. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Vorbereitung zur Wiederverwendung erst nach der Entstehung von Abfall erfolgt, während Produkte bei der Wiederverwendung ihre Produkteigenschaft durchgehend behalten.
(Link) Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
Unter die VREG fallen elektrisch betriebene Geräte der folgenden Kategorien: Geräte der Unterhaltungselektronik, Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik, Kühlgeräte, Haushaltsgeräte, Werkzeuge (ohne ortsfeste industrielle Grosswerkzeuge), Sport- und Freizeitgeräte sowie Spielzeug, Leuchten und Leuchtmittel (Link) Kühlgeräte (Link) Energiesparlampen (Link) Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG)
Spezialisierte Unternehmen zerlegen die elektronischen Geräte. Das Ziel besteht darin, Rohstoffe im Kreislauf zu halten und Schadstoffe kontrolliert zu entfernen. Elektrogeräte werden gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) zu den «anderen kontrollpflichtigen Abfällen» klassiert. Als Occasionsgeräte gelten nur funktionstüchtige Apparate, die bestimmungsgemäss weiterbetrieben werden und keine verbotenen Substanzen (z. B. FCKW) enthalten.
Betrifft alle Geschäfte und Online-Plattformen, die an das Recyclingsystem angeschlossen sind: Mit dem Beitrag, der im Verkaufspreis eines Elektrogerätes inbegriffen ist, wird das Recyclingsystem finanziert.
(Link) vorgezogener Recyclingbeitrag (vRB)
Die LVA enthält das Abfallverzeichnis mit der Einteilung der Abfälle sowie eine Liste der Entsorgungsverfahren und legt zudem Mengenschwellen für Sonderabfälle gemäss Störfallverordnung fest.
Vollzugshilfe über den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Inland:
Swiss Cleantech: Wirtschaftsverband, der das Erreichen der Co2-Neutralistät bis 2050 ins Zentrum seines Handelns stellt (www.swisscleantech.ch)
Swico Recycling: Rücknahmesystem für Elektro- und elektronik-Altgeräte aus den Bereichen Informatik, Unterhaltungselektronik, Büro, Kommunikation, grafische Industrie sowie Mess- und Medizinaltechnik.
Informatik und CE (www.swico.ch/de/)
V-Zug: Unternehmen, das im Sinne der Kreislaufwirtschaft Mietmodelle für elektronische Geräte anbietet und auf Qualität und Dienstleistung setzt (KLW as a service) (www.vzug.com/ch/de/sustainability/use-over-ownership)
Weiterführende Informationen
Link zum Webmagazin
Studie: Rückgewinnung von Seltenen Technologiemetallen aus Elektronik-Altgeräten, 2025
Studie: Entwicklung von Beurteilungsgrundlagen zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft beim Recycling elektrischer und elektronischer Altgeräte, 2025
Studie: ReUse: Weiter- und Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten in der Schweiz, 2023
Elektronik Verwertung Altfahrzeuge - Projekt EVA II: Synthesebericht, 2023
Projekt «EVA»: Elektronik – Verwertung – Altautos, 2018
Studie: Weiter- und Wiederverwendung von elektrischen und elektronischen Geräten, 2018
Studie: Seltene technische Metalle in Fraktionen aus der maschinellen Aufbereitung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, 2013
Studie: Stoffflüsse im Schweizer Elektronikschrott - Metalle, Nichtmetalle, Flammschutzmittel und polychlorierte Biphenyle in elektrischen und elektronischen Kleingeräten, 2017
Studie: Rückgewinnung von kritischen Metallen aus Elektronikschrott am Beispiel von Indium und Neodym, 2016
Studie: Verwertung seltener Metalle aus der Automobilelektronik in der Schweiz: Systemübersicht und Probenahmekonzept, 2012
Studie: Seltene Metalle in Elektro- und Elektronikgeräten - Vorkommen und Rückgewinnungstechnologien, 2011
Grafiken & Videos mit konkreten Beispielen zu elektronischen Geräten & Kreislaufwirtschaft von den Social-Media-Kanälen (evtl. nur Auswahl) zur Weiterverwendung durch Behörden