Collaborazione con i Cantoni
L'UFAM collabora con i Cantoni competenti per l'esecuzione della legislazione in materia di protezione dell'ambiente.
Temi
Programmvereinbarungen im Umweltbereich
Die programmorientierte Subventionspolitik ist seit 1. Januar 2008 in Kraft. Seither legen Bund und Kantone in Programmvereinbarungen gemeinsam fest, wie die Verbundaufgaben im Umweltbereich gelöst werden und welche Subventionen der Bund dafür zur Verfügung stellt. In der ersten Programmperiode (2008-2011) wurden 665 Mio. Bundesmittel in Umweltmassnahmen investiert.
Vollzug
Der Bund legt in 12 Bundesgesetzen und 74 Verordnungen die Ziele des Umweltschutzes fest. Vollzug ist die Umsetzung der Umweltgesetzgebung in der Praxis. Dies geschieht mehrheitlich im föderalen Vollzug durch die Kantone. In Bereichen wie der Gentechnik oder der Ein- und Ausfuhr von Abfällen vollzieht der Bund selbst, ebenso bei der Anwendung anderer Bundesgesetze (Eisenbahnen, Nationalstrassen, Flugplätze etc.).
Aufsicht
Der Bund wacht gemäss Art. 49 Abs. 2 Bundesverfassung (BV) darüber, dass die Kantone ihre Aufgabe gesetzeskonform wahrnehmen und stellt damit sicher, dass die Umweltgesetzgebung überall in der Schweiz gleichermassen zur Anwendung kommt.