BAFU bewilligt Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen

Bern, 28.10.2016 - Das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung Agroscope in Reckenholz (ZH) darf einen Freisetzungsversuch mit einer gentechnisch veränderten Winterweizensorte durchführen, die möglicherweise ein erhöhtes Ertragspotential aufweist. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Versuch bewilligt. Agroscope muss als Antragstellerin eine Reihe von Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu garantieren und zu vermeiden, dass sich gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreiten kann.

Agroscope hat am 13. April 2016 beim BAFU ein Gesuch eingereicht, um transgene Winterweizenlinien mit einem aus Gerste stammenden zusätzlichen Transport-Protein für Saccharose (Haushaltszucker)freizusetzen. Ziel dieses Versuchs ist es, herauszufinden, wie sich diese Linien auf freiem Feld verhalten und ob sie aufgrund der besseren Verfügbarkeit der Saccharose im Korn ein erhöhtes Ertragspotential aufweisen. Dieser Versuch dauert maximal sechs Anbauperioden (Herbst 2016 bis Herbst 2022). Agroscope muss dem BAFU jedes Jahr vor der Aussaat die Grösse der Versuchsflächen sowie weitere Detailinformationen mitteilen.

Heute besteht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken eine Bewilligungspflicht, während die landwirtschaftliche Produktion wegen des Moratoriums bis Ende 2017 verboten ist.

Das BAFU hat am 27. Oktober 2016 den Freisetzungsversuch bewilligt und gleichzeitig festgelegt, welche Massnahmen Agroscope treffen muss, um zu verhindern, dass sich gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreitet. Diese Auflagen sind mit denjenigen vergleichbar, die bei früheren Versuchen in der Schweiz gemacht wurden:

  • Durchführung verschiedener technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen vor Ort wie beispielsweise die Errichtung von Zäunen und Unterweisung der Mitarbeiter;
  • Einsetzung einer Begleitgruppe, die den Versuch vor Ort überwacht und dem BAFU Bericht erstattet;
  • Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen bei Transport, Verwendung und Vernichtung der gentechnisch veränderten Pflanzen;
  • Überwachung der Versuchsparzellen nach dem Freisetzungsversuch;
  • Präsentation von Einsatz- und Notfallplänen für den Fall ausserordentlicher Ereignisse sowie der detaillierten Versuchsanordnung für jedes Jahr, in dem Freisetzungen stattfinden;
  • Von der Gesuchstellerin verfasster wissenschaftlicher Bericht über die Hauptresultate.

Die Versuche werden am dafür explizit vorgesehenen Standort durchgeführt, den das Parlament der eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz (ZH) zugewiesen hat. Diese «Protected Site» dient dazu, Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen zu analysieren, wie es die 2012 vom Parlament verabschiedete Botschaft des Bundesrates über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 vorsieht.


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