Bedürfnisse und Risiken von Mobilfunk: Bundesrätin Leuthard setzt Arbeitsgruppe ein

Bern, 20.09.2018 - Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren wird. Sie soll insbesondere Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen dazu verfassen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird die Arbeitsgruppe leiten.

In der Arbeitsgruppe sollen die betroffenen Kreise vertreten sein. Sie wird die Bedürfnisse und Risiken für die nähere und weitere Zukunft von Mobilfunk und Strahlenbelastung, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung von 5G, analysieren. Dabei werden unter Wahrung des Vorsorgeprinzips auch die zukünftigen Anlagegrenzwerte diskutiert. Vorgesehen ist, dass die Arbeitsgruppe Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorlegt.

Die Federführung obliegt dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), geleitet wird die Arbeitsgruppe von Dr. Paul Steffen, Vizedirektor des BAFU. Die Arbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

Kleine Verordnungsrevision in Vorbereitung

Gleichzeitig bereitet das BAFU eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vor, damit Regelungslücken gedeckt werden können, die für den Aufbau der 5G Netze hinderlich sein könnten. Dazu gehören insbesondere die Einführung eines Monitorings für nichtionisierende Strahlung und die Festlegung eines Anlagegrenzwertes für die Frequenzen zwischen 900 und 1800 MHz. Die revidierte Verordnung soll im Frühling 2019 durch den Bundesrat verabschiedet werden.


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