Eine Million Menschen sind noch immer übermässigem Verkehrslärm ausgesetzt

Bern, 05.11.2018 - In der Schweiz sind rund eine Million Menschen und damit jede siebte Person von Lärm über den gesetzlichen Grenzwerten betroffen. Die meisten von ihnen leben in Städten und Agglomerationen. Der Strassenverkehr verursacht mit Abstand die grösste Belastung. Das zeigt die neuste schweizweite Lärmberechnung des Bundesamtes für Umwelt BAFU.

Das nationale Lärmmonitoring sonBASE (siehe Kasten 1) ermittelt anhand eines Modells alle fünf Jahre die Lärmbelastung der Bevölkerung in der Schweiz. Aus dem neuen Monitoring geht hervor, dass trotz beträchtlichen Anstrengungen von Bund und Kantonen immer noch viele Personen übermässigem Verkehrslärm ausgesetzt sind. Konkret sind bei einer Bevölkerung von insgesamt 8,3 Millionen (Stand 2015) tagsüber ca. 1,1 Millionen und nachts ca. 1,0 Millionen Personen von übermässigem Strassenlärm betroffen. Der Eisenbahnlärm beeinträchtigt am Tag 16 000 und in der Nacht 87 000 Personen, der Fluglärm seinerseits 24 000 Personen tagsüber und 75 000 Personen nachts. Der Verkehrslärm ist vor allem ein Umweltproblem der Städte und Agglomerationen: 90 Prozent der betroffenen Personen leben dort.

Die neuen Belastungswerte sind gegenüber der letzten Auswertung (Strassenlärm Tag Stand 2012: 1,6 Millionen Personen / Eisenbahnlärm Nacht Stand 2009: 140’000) tiefer ausgefallen. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die neuste Lärmberechnung deutlich bessere Grundlagendaten als die Vorgängermodelle zur Verfügung hatte. So hat das BAFU ein präzises Verkehrsmodell für das gesamte Strassennetz der Schweiz entwickelt und genauere Gebäudedaten zur Verfügung gehabt. Dies ist ein methodischer Meilenstein.

Ein weiterer Grund für die tiefere Zahl ist, dass die Sanierungsprogramme für Strassenlärm und Eisenbahnlärm Wirkung gezeigt haben. So konnten seit 2008 rund 120'000 Personen vor übermässigem Strassenlärm geschützt werden. Bei der Lärmsanierung der Eisenbahnen waren es von 2000 bis 2015 insgesamt 150’000 Personen. Der Handlungsbedarf beim Schutz der Bevölkerung vor Lärm bleibt jedoch gross. Es braucht weiterführende Massnahmen. Denn laut Prognosen wird die Lärmbelastung weiterhin hoch bleiben, weil sowohl die Bevölkerung wie auch die Mobilität zunehmen werden und der Siedlungsraum dichter genutzt wird. 

Mit Massnahmenplan Lärmbelastung verringern

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat Mitte 2017 den nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung verabschiedet. Mit drei strategischen Schwerpunkten soll die Bevölkerung in Zukunft wirksamer vor schädlichem oder lästigem Lärm geschützt werden.

Das Hauptmerkmal des Massnahmenplans liegt auf der vermehrten Bekämpfung von Lärm an der Quelle. Konkret will der Bund beim Strassenlärm beispielsweise die Weiterentwicklung von lärmarmen Strassenbelägen fördern. Beim Eisenbahnverkehr setzt der Bund weiterhin auf die Entwicklung von lärmarmer Infrastruktur und die Förderung von leiseren Güterwagen. Beim Flugverkehr geht es im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit um leisere Flugzeuge.

Der zweite Schwerpunkt des Massnahmenplans gilt der Förderung von Ruhe- und Erholungsräumen in der Siedlungsentwicklung. Der Bundesrat schlägt raumplanerische Instrumente und Rahmenbedingungen vor, um bei der Gestaltung von urbanen Lebensräumen künftig auch akustische Kriterien miteinzubeziehen. Als dritten Schwerpunkt sieht der Bund die Modernisierung des Monitorings und gezielte Information vor, um das Verständnis für die Lärmproblematik in der Öffentlichkeit zu stärken. Das nationale Lärmmonitoring sonBASE trägt dem Rechnung.

Kasten 1 - Lärmmonitoring SonBASE

In sonBASE werden aus den verfügbaren Grundlagendaten (Geobasisdaten, Statistikdaten, Verkehrsdaten etc.) die Emissionen des Strassenverkehrs berechnet. Im Lärmberechnungsmodul werden dann unter Einbezug eines digitalen Höhenmodells, den Gebäudedaten, den berechneten Emissionsdaten (Strassenverkehr) und dem Emissionskataster (Eisenbahnverkehr) die Ausbreitung und die resultierenden Lärmimmissionen ermittelt. Als Beurteilungsmass für die Ermittlung der Anzahl belasteter Personen wird für Strassenverkehrs-, Flug- und Eisenbahnlärm der Immissionsgrenzwert (IGW) der Lärmschutz-Verordnung (LSV SR 814.41) verwendet.

In der Reihe Umwelt-Zustand wurden bereits zwei Publikationen zur Lärmbelastung veröffentlicht (BAFU 2009 und 2014). Für die Modellberechnungen der aktuellen Publikation standen genauere Grundlagedaten (z.B. Gebäudedatensatz, Verkehrsdaten) zur Verfügung. Aus diesem Grund sind die jüngsten Werte nicht direkt mit den Werten aus den bisherigen Publikationen vergleichbar.


Kasten 2 - Verkehrslärm: Gesundheitliche Auswirkungen

Lärm stört, belästigt und gefährdet die Gesundheit. Verkehrslärm begünstigt kardiometabolische Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck, koronare Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall), Diabetes und Depressionen. Lärm in der Nacht verursacht Schlafmangel und damit verbunden verminderte Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit am Folgetag. Untersuchungen zur Wirkung von Lärm auf die kognitive Entwicklung von Kindern zeigen, dass Grundschulkinder in stark von Lärm belasteten Gebieten langsamer lesen lernen als Kinder, die in ruhigen Gebieten zur Schule gehen.


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