Zwei alte Schweizer Buchenwälder werden UNESCO-Welterbe

Bern, 29.07.2021 - Die alten Buchenwälder in den Tälern Lodano, Busai und Soladino (TI) sowie auf dem Bettlachstock (SO) werden in die Welterbeliste aufgenommen. Das hat das Welterbekomitee der UNESCO am 28. Juli 2021 entschieden. Sie ergänzen eine transnationale serielle Welterbestätte aus Buchenurwäldern und alten Buchenwäldern in 18 europäischen Ländern. «Diese Aufnahme ist eine internationale Anerkennung des Engagements der Schweiz für die Erhaltung der Biodiversität und besonders für die Waldreservate», hält Katrin Schneeberger, Direktorin des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), fest.

Als häufigste Baumart in Mitteleuropa zeichnet sich die Buche durch ihre Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche klimatische und geografische Bedingungen aus. Menschliche Eingriffe üben jedoch einen starken Druck auf die Buchenurwälder und alten Buchenwälder aus, sodass nur noch einige Reste übrig sind. Aus diesem Grund hat die Schweiz – unterstützt von den Kantonen, Gemeinden und Waldbesitzer – die Aufnahme von zwei Buchenwaldreservaten in die Welterbeliste vorgeschlagen (siehe Kasten). Nach eingehender Prüfung und Besuchen vor Ort hat das Welterbekomitee am 28. Juli 2021 entschieden, die alten Buchenwälder in den Tälern Lodano, Busai und Soladino (TI) sowie auf dem Bettlachstock (SO) in die Welterbeliste aufzunehmen.

Mit über 170-jährigen Bäumen und einer Gesamtfläche von mehr als 1000 Hektaren sind diese beiden Schweizer Waldreservate ein wertvolles genetisches Reservoir nicht nur für die Buche, sondern auch für zahlreiche assoziierte und von diesen Lebensräumen abhängige Tier- und Pflanzenarten. Die Naturwaldreservate sind öffentlich zugänglich und ermöglichen den Erhalt der Biodiversität, indem die forstlichen Eingriffe eingeschränkt werden. Die in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommenen Schweizer Waldreservate sind Teil eines transnationalen Ensembles: 94 Buchenwälder in 18 Ländern bilden eine einzige Welterbestätte. Schutz und Management dieses Naturerbes erfordern Zusammenarbeit und Koordination zwischen diesen Ländern.

«Der Entscheid würdigt den Einsatz der Schweiz für den Schutz der Ökosysteme auf globaler Ebene und anerkennt die Qualität ihrer Politik für die Förderung der Biodiversität in den Wäldern», erklärt Katrin Schneeberger, Direktorin des BAFU.

Die Welterbeliste ist ein Instrument der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur‑ und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention). Sie enthält die Objekte, deren aussergewöhnlicher universeller Wert durch das Welterbekomitee anerkannt wurde. In der Schweiz sind dreizehn Objekte in der Welterbeliste verzeichnet, vier davon als Naturerbestätten: Alte Buchenwälder in den Kantonen Tessin und Solothurn, die Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch, der Monte San Giorgio und die Tektonikarena Sardona. Die anderen sind Kulturerbestätten. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie der Schweizerischen UNESCO-Kommission gewährleistet das BAFU den Schutz der Naturerbestätten von aussergewöhnlichem universellem Wert und deren Erhaltung für kommende Generationen.


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