BAFU stimmt Abschussgesuchen für je zwei Jungwölfe aus den Rudeln am Marchairuz und im Val d’Hérens zu

Bern, 30.08.2021 - Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat den Regulationsgesuchen der Kantone Waadt und Wallis zugestimmt, womit diese nun Abschussverfügungen erlassen können. Im Kanton Waadt geht es um zwei Jungwölfe aus dem Marchairuz-Rudel, im Kanton Wallis um zwei Jungwölfe aus dem Rudel im Val d’Hérens.

Am 3. August 2021 hat der Kanton Waadt beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels am Marchairuz. Begründet wurde dies mit den zunehmenden Angriffen auf Rinderherden und dem Riss von mindestens zwei halbjährigen Kälbern. Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Aufgrund der Prüfung der eingereichten Dokumente sowie gestützt auf weitere nachgereichte Informationen hat das BAFU dem Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung zugestimmt. Nun kann der Kanton Waadt eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist längstens bis zum 31. März 2022 zu befristen.

Auch Kanton Wallis darf Abschuss verfügen

Der Kanton Wallis hat am 9. August 2021 beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels im Val d’Hérens. Begründet wurde dies mit Rissen von Schafen trotz Herdenschutzmassnahmen. Auch hier will der Kanton mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Das BAFU hat nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen auch diesem Gesuch zugestimmt, auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung. Nun kann der Kanton Wallis eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist längstens bis zum 31. März 2022 zu befristen.

Damit die vorgesehenen Massnahmen die gewünschte Wirkung zeigen, die Tiere also wieder scheuer werden, empfiehlt das BAFU den Kantonen in seinen Stellungnahmen, dass die Jungwölfe soweit möglich aus einer Gruppe von mehreren Wölfen und nahe von Nutztierherden oder Siedlungen zu erlegen sind.

Wölfe in der Schweiz

Aktuell leben in der Schweiz rund 130 Wölfe und mindestens 10 Rudel; die Zahl nimmt zu. Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde aber von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat damit insbesondere auch den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt.

Um der schwierigen Situation in den Gebieten mit stark wachsendem Wolfbestand gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 die Jagdverordnung per 15. Juli 2021 angepasst. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken. Ein guter Herdenschutz kann Wolfsrisse minimieren, aber nie ganz verhindern. Wölfe können lernen, den Herdenschutz zu umgehen und sich auf Risse von Nutztieren zu spezialisieren.

Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU.


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