UVEK eröffnet Vernehmlassung über Verordnungen im Umweltbereich

Bern, 16.06.2023 - Das UVEK hat am 15. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet über Anpassungen der Altlasten-Verordnung, der Gewässerschutz- und der Waldverordnung sowie der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. Die Vernehmlassung dauert bis am 6. Oktober 2023.

In der Schweiz gibt es rund 38'000 belastete Standorte, von denen schätzungsweise 4000 saniert werden müssen. Bei rund einem Dutzend Sanierungen fallen neben stark kontaminierten Materialien grosse Mengen belastetes Aushubmaterial an. Dieses kann mit etablierten Methoden und verhältnismässigem Aufwand nicht entsorgt werden.

Die Kantone haben beantragt, dass es bei grossen Sanierungsvorhaben mit Zustimmung des Bundes möglich werden soll, solches Aushubmaterial am Sanierungsstandort wieder einzubauen. Das betrifft Einzelfälle, und es sind bestimmte Bedingungen vorgesehen: Voraussetzung dafür ist, dass damit die Umwelt gesamthaft weniger belastet wird als ohne den Wiedereinbau und dass ein erneuter Überwachungs- oder Sanierungsbedarf ausgeschlossen werden kann. In der Altlastenverordnung sollen die Voraussetzungen für diesen Wiedereinbau definiert werden.

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung: Anpassung der Regelungen zu Kältemitteln und Batterien

Die ChemRRV soll in Bezug auf Kältemittel an die Regelungen in der EU und an den Stand der Technik angepasst werden. Das Inverkehrbringen von Neuanlagen mit besonders klimaschädigenden Kältemitteln soll eingeschränkt werden. Dies ist notwendig, damit die Schweiz ihre international vereinbarten Ziele unter dem Montrealer Protokoll einhalten kann.

Übergangsbestimmungen bei Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Seit 2008 legen Bund und Kantone in Programmvereinbarungen gemeinsam fest, welche Ziele zu erreichen sind und welche Subventionen der Bund dafür zur Verfügung stellt. Für die kommende Programmperiode (2025–2028) braucht es zu diesen Programmvereinbarungen lediglich eine Verlängerung der Übergangsregelungen in den Bereichen Wasser (Revitalisierung) und Wald (Waldschutz) um vier Jahre.


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