COP28: Zwischenbilanz mit Bekenntnis zum Ausbau der erneuerbaren Energien

Bern, 13.12.2023 - Die 28. UN-Klimakonferenz (COP28) ist am 13. Dezember 2023 in Dubai zu Ende gegangen. Wichtige Themen waren die erste Zwischenbilanz der Fortschritte unter dem Übereinkommen, der Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas sowie Regeln für den Fonds für klimabedingte Schäden in Entwicklungsländern. Die Staaten haben eine Zwischenbilanz mit verschiedenen Empfehlungen verabschiedet, wie die Ziele des Pariser Übereinkommens in Reichweite gehalten werden können. Darunter findet sich eine Empfehlung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz bis 2030 sowie zum ersten Mal eine Empfehlung zum Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas bis 2050. Die Schweiz hat auf solche Empfehlungen hingearbeitet.

Am 13. Dezember 2023 ist die 28. UN-Klimakonferenz (COP28) in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) zu Ende gegangen. Das Übereinkommen von Paris verpflichtet alle Staaten, ab 2020 konkrete Schritte zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen, um die weltweite Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.

Erste Zwischenbilanz verabschiedet

Das Pariser Übereinkommen sieht vor, dass die Staaten ihre Fortschritte bei der Umsetzung des Abkommens alle fünf Jahre messen. Die an der COP28 verabschiedete Zwischenbilanz (der sog. Global Stocktake) trägt den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung. Er zeigt die Lücken im Klimaschutz auf und nennt verschiedene Handlungsempfehlungen, wie die Ziele des Pariser Übereinkommens in Reichweite gehalten werden können. Darunter die Empfehlung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz bis 2030. Die Schweiz begrüsst dieses Ergebnis.

Empfehlungen zum Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas

Im Global Stocktake haben sich die Staaten auch auf eine Empfehlung zum Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas bis 2050 geeinigt. Für die Schweiz ist das ein positives Ergebnis. Als kleines Land ist sie darauf angewiesen, dass alle Länder, vor allem die mit grossem Treibhausgas-Ausstoss, Anstrengungen zum Ausstieg aus den fossilen Energien unternehmen. Die Formulierung lässt auch den Einsatz von Technologien zur Entnahme und Speicherung von CO2 zu. Die Schweiz wird darauf hinarbeiten, dass CO2-Entnahme und -Speicherung nur für schwer vermeidbare Emissionen eingesetzt wird.

Fonds für Schäden durch den Klimawandel

An der COP28 sollten die Grundregeln für den an der COP27 entschiedenen Fonds für klimabedingte Verluste und Schäden definiert werden. Die Staaten haben sich auf die Grundzüge des Fonds geeinigt. Dieser soll besonders die ärmsten und vom Klimawandel besonders betroffenen Länder unterstützen. Die Schweiz hätte sich gewünscht, dass alle Länder, die einen hohen Treibhausgas-Ausstoss und die finanziellen Mittel haben, zu Beiträgen aufgefordert werden.

Schweizer Beiträge zur Klimafinanzierung

Die Schweiz leistet ihren Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung. Zur Umsetzung des Ziels, die Anpassungsfinanzierung zu verdoppeln, wird die Schweiz 135 Millionen Franken für den Grünen Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) bereitstellen, 15 Millionen Franken für den Anpassungsfonds (Adaptation Fund, AF), 15 Millionen Franken für das Klimafenster der Afrikanischen Entwicklungsbank, 5 Millionen Franken für den Amazonasfonds und 1 Million Franken für das Santiago-Netzwerk. Dieses Netzwerk aus UNO-Institutionen und NGOs unterstützt von Katastrophen betroffene Länder mit technischer Hilfe, zum Beispiel beim Aufbau von Frühwarnsystemen.    


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