Freisetzungsversuche

Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen, pathogenen Organismen oder gebietsfremden wirbellosen Kleintieren: Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Gesuche und Bewilligungen.

Wer gentechnisch veränderte Organismen, pathogene Organismen oder gebietsfremde wirbellose Kleintiere, welche nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden sollen, im Versuch freisetzen will, benötigt eine Bewilligung des BAFU.

Freisetzungsversuche mit GVO

Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen

Freisetzungsversuche mit PO

Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen

Freisetzungsversuche mit wirbellosen Kleintieren

Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen

Ausnahmebewilligung FrSV

Ausnahmebewilligung zum direkten Umgang mit verbotenen invasiven gebietsfremden Organismen in der Umwelt gemäss Artikel 15 Absatz 2 und Anhang 2 der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV; SR 814.911)

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Letzte Änderung 30.06.2021

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