Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, gesundheitliche und ökonomische Schäden verursachen. Der Bund konkretisiert die Regelung dieser Organismen und koordiniert das Management auf Bundesebene, interkantonal und international.
Gebietsfremde und invasive gebietsfremde Arten
Mit der zunehmenden Globalisierung nehmen auch Handel, Verkehr und Reisen zu. Organismen werden über die natürlichen Grenzen hinaus transportiert. Dies führt zu einer noch nie dagewesenen Homogenisierung der Biodiversität.
Als gebietsfremde Arten werden Arten bezeichnet, die absichtlich oder unabsichtlich vom Menschen ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebracht wurden. Invasive gebietsfremde Arten können einheimische Arten verdrängen, zu Gesundheitsproblemen beim Menschen und zu ökonomischen Verlusten führen.
Gebietsfremde Arten in der Schweiz
Übersicht über die gebietsfremden Arten und ihre Auswirkungen. Stand 2022
Sowohl die Anzahl gebietsfremder Arten als auch der Anteil der invasiven gebietsfremden Arten nehmen stetig zu.
Aktuell sind in der Schweiz 1305 etablierte gebietsfremde Arten bekannt (430 Tiere, 730 Pflanzen, 145 Pilze). Während sich der grösste Teil dieser Arten unauffällig in unsere Ökosysteme einfügt, werden 197 dieser Arten (~15%) als invasiv bezeichnet, nämlich 85 Tiere, 89 Pflanzen und 23 Pilze.
Fundmeldungen und Informationen zu gebietsfremden Arten in der Schweiz werden von den nationalen Daten- und Informationszentren für Flora, Fauna, Pilze, Moose und Flechten (infospecies) verwaltet.
Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten
Das BAFU hat im Rahmen der Erfüllung des Postulats Vogler (Po. 13.3636) eine Strategie zum Umgang mit den invasiven gebietsfremden Arten erarbeitet. Diese konkretisiert nationale Regelungen und internationale Verpflichtungen und zeigt die erforderlichen Massnahmen auf.
USG-Revision zu invasiven gebietsfremden Arten
Aufgrund der Strategie braucht es rechtliche Anpassungen: Der Bundesrat hat 2019 eine Vernehmlassung zur Revision des Umweltschutzgesetztes (USG-Revision) durchgeführt und lässt derzeit die Gesetzesanpassung erarbeiten.
Eine Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) kam zum Schluss, dass mit der vorliegenden USG-Revision Mehrkosten von rund 90 Millionen Franken pro Jahr entstehen. Eine erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen wird jedoch das Risiko von unberechenbaren und schwerwiegenden Schäden verringern. Die Gesamtkosten werden sukzessive abnehmen.
Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU): Gesetzesanpassung zur Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten (PDF, 1 MB, 15.09.2017)Im Auftrag des BAFU
Invasive gebietsfremde Arten im Wasser und im Wald
Spezifische Informationen zu invasiven gebietsfremden Arten im Wasser und Wald:
Weiterführende Informationen
Links
Dokumente
Recht
Tiere
Art. 23: Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG)
Art. 8bis: Jagdverordnung (JSV)
Anhang 3: Fischereiverordnung (VBGF)
Pflanzen
Letzte Änderung 29.08.2024