Tätigkeiten in geschlossenen Systemen

Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, einschliessungspflichtigen gebietsfremden oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen

Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, einschliessungspflichtigen gebietsfremden oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen wie Laboratorien, Produktionsanlagen, Gewächshäuser oder Tieranlagen werden in drei verschiedenen Verordnungen geregelt. Diese legen verschiedene Schutzziele für Forschungs-, Diagnostik- und Produktionstätigkeiten fest. Diese Tätigkeiten müssen entsprechend ihrem Risiko für Mensch und Umwelt gemeldet oder bewilligt werden.

Meldeverfahren

Vorgehensweise beim Einreichen von Meldungen und Bewilligungsgesuchen nach Einschliessungsverordnung (ESV).

Vollzugshilfen

Der Bundesrat hat dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Möglichkeit gegeben, Richtlinien für den Vollzug der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) zu erlassen (Art. 32 ESV).

FAQ: häufig gestellte Fragen

Information zur Einreichung einer Meldung oder eines Bewilligungsgesuches für eine Tätigkeit mit gentechnisch veränderten, einschliessungspflichtigen gebietsfremden oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen.

Veranstaltungen und Kurse für BSO

Das Curriculum Biosicherheit - Eine Initiative des BAFU, des BAG, der SUVA und der EFBS

Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes

Die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes ist die Ein- und Ausgangspforte für alle Meldungen und Bewilligungsgesuche nach der Einschliessungsverordnung (ESV) und der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV).

Kontakt
Letzte Änderung 30.06.2021

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