Jahr | 2020 |
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Seiten | 4 |
Nummer | UI-1905-D |
Reihe | Umwelt-Info |
Herausgeber | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Verboten! Was tun?
Seit 2008 verbietet die Freisetzungsverordnung den Umgang mit Rotwangen-Schmuckschildkröten, da die Tiere in der Schweiz invasiv sind und der Artenvielfalt schaden. Wer vor Jahren ein solches Tier erstanden oder erhalten hat, braucht sich dennoch nicht von ihm zu trennen. Eine Registrierung gestattet es geeigneten Einrichtungen wie z.B. Auffangstationen und Zoos, Rotwangen-Schmuckschildkröten zu halten. Private müssen ihre Tiere einer registrierten Einrichtung übertragen und mit dieser einen Vertrag zur Gebrauchsleihe abschliessen. Das langfristige Ziel ist eine Schweiz ohne invasive Rotwangen-Schmuckschildkröten.
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Letzte Änderung 09.03.2020