Massnahmen gegen Eisenbahnlärm

Für die Lärmsanierung der Schweizer Eisenbahnen stellt der Bund bis 2025 rund 1,5 Milliarden CHF zur Verfügung. Mit einem Verbot von lauten Güterwagen ab 2020, Massnahmen an der Fahrbahn sowie Forschungs- und Investitionsförderung soll die Bevölkerung bis 2025 noch effektiver vor Bahnlärm geschützt werden. Es ist das Ziel 80% der Bevölkerung vor schädlichem oder lästigem Eisenbahnlärm zu schützen.

Mit den bisher getroffenen Lärmbekämpfungsmassnahmen für Eisenbahnen ist die Schweiz Vorreiterin in Europa:

  • Im Personenverkehr sind lärmarme Wagen mit Scheibenbremsen heute Standard.
  • Bei den inländischen Güterwagen wurden die stark Lärm verursachenden Grauguss-Bremsklötze konsequent gegen leisere K-Sohlen ausgetauscht.
  • Entlang belasteter Strecken wurden Lärmschutzwände aufgestellt und wo nötig Lärmschutzfenster in Gebäude eingebaut.
  • Das lärmdifferenzierte Trassenpreissystem schafft Anreize indem Bahngesellschaften einen Bonus erhalten, wenn sie lärmarmes Rollmaterial einsetzen. Der Trassenpreis ist das Entgelt, welches die Bahngesellschaften für die Benützung der Schieneninfrastruktur in der Schweiz bezahlen müssen.

Mit diesem Massnahmenpaket konnten fast zwei Drittel der Menschen geschützt werden, die an einem Ort wohnen, wo der Grenzwert für Eisenbahnlärm überschritten war (Referenzjahr 2002).

Am meisten Sorgen bereitet der grenzüberschreitende Güterverkehr:

  • Das hier eingesetzte Rollmaterial ist oft alt und besonders laut.
  • Die lärmigen Güterzüge verkehren vor allem nachts.

Die europäische Kommission hat zwar 2006 Emissionsgrenzwerte für neue Güterwagen eingeführt. Wegen der Lebensdauer von Güterwagen (bis 40 Jahre) ist die Wirkung aber erst gering.

Das Schweizerische Parlament will weitere Massnahmen

Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahn (BGLE) vom 27. September 2013 hat das Parlament zusätzliche Massnahmen zur Reduktion von Eisenbahnlärm beschlossen:

  • Lärmgrenzwerte mit denen laute Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen ab dem Jahr 2020 in der Schweiz faktisch verboten werden. Betroffen sind insbesondere die ausländischen Güterwagen.
  • Der Massnahmen an der Fahrbahn dort, wo besonders viele Personen dem Eisenbahnlärm ausgesetzt sind.
  • Das Schliessen von Lücken zwischen bestehenden Lärmschutzwänden, wenn dies die Wirkung deutlich verbessert.
  • Die Sanierung von Stahlbrücken.
  • Die finanzielle Unterstützung der Entwicklung, Erprobung und Zulassung von Rollmaterial und Infrastrukturkomponenten, die besonders leise sind.
  • Investitionshilfe für besonders lärmarme Güterwagen.

Bei einer konsequenten Umsetzung dieser Massnahmen können 80% der Menschen geschützt werden, die an einem Ort mit Grenzwertüberschreitungen wohnen (Referenzjahr 2002).

Das Bundesamt für Verkehr BAV hat die Federführung bei der Umsetzung der Massnahmen. Das BAFU wirkt als Lärmschutzfachstelle des Bundes massgeblich mit.

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Letzte Änderung 10.11.2023

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