Lärm am Arbeitsplatz
Bundesstellen
Schädlicher Schall von öffentlichen Veranstaltungen
Nachbarschaftslärm und Lärm innerhalb von Wohnungen: Vorschriften dazu finden sich unter anderem in den entsprechenden Gemeindereglementen und Hausordnungen.
Aussenlärm von Betrieben und Anlagen und Erschütterungen und abgestrahlter Körperschall: Das BAFU hat die Federführung bei der Lärmbekämpfung von Anlagen sowie für den Bereich Erschütterungen und abgestrahlter Körperschall.
Zuständig für den Vollzug der Regelungen sind folgende Ämter:
Kantonale Fachstellen
Kommissionen
EU-Fachstellen
Letzte Änderung 16.11.2022