Die Abteilung Lärmbekämpfung und nichtionisierende Strahlung (NIS) setzt sich ein für den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichem oder lästigem Lärm und vor nichtionisierender Strahlung (NIS). Sie stützt sich dabei auf die Lärmschutz-Verordnung und die NIS-Verordnung und ist verantwortlich für die wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen in diesen Bereichen. Sie publiziert Übersichten der Emissionen und Immissionen und unterstützt die Kantone und Gemeinden beim Vollzug.