In der Schweiz wohnt jede zehnte Person an einem Ort, an dem die Verkehrslärmimmissionen schädlich oder lästig sind. 90 % von ihnen leben in Städten und Agglomerationen. Der Strassenverkehr ist der Hauptverursacher.
In der Schweiz wird die Lärmbelastung gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) beurteilt. Als schädlich oder lästig gelten Belastungen, die über den Immissionsgrenzwerten (IGW) liegen.
Die Ergebnisse der Verkehrslärmberechnung für das Jahr 2021 zeigen folgendes Bild:
- Von den insgesamt 8,68 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz wohnt jede zehnte Person an einem Ort, an dem die Verkehrslärmimmissionen schädlich oder lästig sind.
- 740 000 Personen sind an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen, darunter 116 000 Personen vom Lärm der Nationalstrassen.
- 33 000 Personen sind an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Eisenbahnlärm betroffen.
- 80 000 Personen sind an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Fluglärm betroffen (Beim Flugverkehr erfolgen die Berechnungen auf den Bevölkerungszahlen von 2021 und pandemiebedingt auf den Lärmdaten von 2019).
- Der Strassenverkehrslärm betrifft die meisten Personen sowohl tagsüber als auch in der Nacht. Beim Eisenbahn- und beim Fluglärm sind die Personen vor allem nachts betroffen.
Primär ein Problem der Zentren
Der Verkehrslärm stellt in erster Linie ein Umweltproblem der Städte und Agglomerationen dar. Über 90% der betroffenen Personen leben in und um grössere Zentren.
Von den rund 740 000 vom Strassenlärm betroffenen Personen leben 83 % im städtischen Kernraum, 11 % im Einflussbereich städtischer Zentren und 6 % ausserhalb. Ein ähnliches Bild ergibt sich für den Eisenbahn- und den Fluglärm (Abb. 1)
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Lärmbelastung in der SchweizErgebnisse des nationalen Lärmmonitorings sonBASE, Stand 2021
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 20.10.2023