Stand der Lärmbelastung in der Schweiz

In der Schweiz wohnt jede zehnte Person an einem Ort, an dem die Verkehrslärmimmissionen schädlich oder lästig sind. 90 % von ihnen leben in Städten und Agglomerationen. Der Strassenverkehr ist der Hauptverursacher.

In der Schweiz wird die Lärmbelastung gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) beurteilt. Als schädlich oder lästig gelten Belastungen, die über den Immissionsgrenzwerten (IGW) liegen.

Die Ergebnisse der Verkehrslärmberechnung für das Jahr 2021 zeigen folgendes Bild:

  • Von den insgesamt 8,68 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz wohnt jede zehnte Person an einem Ort, an dem die Verkehrslärmimmissionen schädlich oder lästig sind.
  • 740 000 Personen sind an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen, darunter 116 000 Personen vom Lärm der Nationalstrassen.
  • 33 000 Personen sind an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Eisenbahnlärm betroffen.
  • 80 000 Personen sind an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Fluglärm betroffen (Beim Flugverkehr erfolgen die Berechnungen auf den Bevölkerungszahlen von 2021 und pandemiebedingt auf den Lärmdaten von 2019).
  • Der Strassenverkehrslärm betrifft die meisten Personen sowohl tagsüber als auch in der Nacht. Beim Eisenbahn- und beim Fluglärm sind die Personen vor allem nachts betroffen.

Primär ein Problem der Zentren

Der Verkehrslärm stellt in erster Linie ein Umweltproblem der Städte und Agglomerationen dar. Über 90% der betroffenen Personen leben in und um grössere Zentren.

Von den rund 740 000 vom Strassenlärm betroffenen Personen leben 83 % im städtischen Kernraum, 11 % im Einflussbereich städtischer Zentren und 6 % ausserhalb. Ein ähnliches Bild ergibt sich für den Eisenbahn- und den Fluglärm (Abb. 1)

Verteilung der von schädlichem oder lästigem Verkehrslärm am Wohnort betroffenen Personen nach Raumgliederung des BFS
Verteilung der von schädlichem oder lästigem Verkehrslärm am Wohnort betroffenen Personen nach Raumgliederung des BFS

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Letzte Änderung 20.10.2023

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