Am 28. Juni 2017 hat der Bundesrat den «Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» verabschiedet.
Dieser geht auf das Postulat 15.3840 «Nationaler Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» von Nationalrat Guillaume Barazzone zurück. Anlass dafür war, dass trotz bestehender Gesetze und bereits umgesetzter Massnahmen viele Menschen in der Schweiz von schädlichem oder lästigem Lärm betroffen sind und damit das verfassungsmässige Schutzziel nicht erreicht wird.
Mit drei strategischen Schwerpunkten will der Bundesrat die Bevölkerung wirksamer vor Lärm schützen.
Das Hauptmerkmal des Massnahmenplans liegt auf der vermehrten Bekämpfung von Lärm unmittelbar an der Quelle. Beim Strassenlärm will der Bund beispielsweise die Weiterentwicklung von lärmarmen Strassenbelägen fördern. Beim Eisenbahnverkehr setzt der Bund weiterhin auf die Entwicklung von lärmarmer Infrastruktur und die Förderung von leiseren Güterwagen, beim Flugverkehr auf die Senkung der Lärmemissionen von Flugzeugen.
Der zweite Schwerpunkt des Massnahmenplans gilt der Förderung von Ruhe- und Erholungsräumen in der Siedlungsentwicklung. Der Bundesrat wird beauftragt, raumplanerische Instrumente und Rahmenbedingungen vorzuschlagen, um bei der Gestaltung von urbanen Lebensräumen künftig auch akustische Kriterien miteinzubeziehen.
Als dritten Schwerpunkt sieht der Bund die Modernisierung des Monitorings und gezieltere Information vor, um das Verständnis für die Lärmproblematik in der Öffentlichkeit zu stärken.
Letzte Änderung 14.08.2025