Strassenverkehrslärm belastet viele Menschen in der Schweiz, vor allem in Städten und Agglomerationen. Trotz Fortschritten beim Schutz bleibt der Strassenlärm eine Herausforderung für die Gesundheit und Lebensqualität und verursacht externe Kosten von rund 2 Milliarden Franken jährlich.
740‘000 Personen in der Schweiz, insbesondere in städtischen Gebieten, sind von Strassenlärm betroffen. Diese dauerhafte Lärmbelastung führt zu Stress, der ernsthafte Krankheiten verursachen kann, und erheblichen Kosten. Werden die Grenzwerte überschritten, sind Bund, Kantone oder Gemeinden verpflichtet, aktiv zu werden und ihre Strassen zu sanieren.
Um dem Lärm entgegenzuwirken, setzen das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) prioritär auf Massnahmen direkt an der Lärm-Quelle. So wird Lärm schon beim Entstehungsort vermindert. Vorrang haben deshalb Massnahmen wie lärmarme Strassenbeläge oder Temporeduktionen. Tiefere Tempi reduzieren Rollgeräusche und die lärmarmen Beläge schlucken mit ihren Hohlräumen einen Teil des Lärms.
Wichtig zu wissen: bereits ab ca. 25 km/h übersteigt bei Autos das Rollgeräusch den Motorenlärm.
Massnahmen gegen Strassenverkehrslärm
Ab ca. 25 km/h ist das Rollgeräusch bei Autos die dominierende Lärmquelle. Es entsteht, wenn die Räder über den Belag rollen und dabei in Schwingung geraten. Lärmarme Beläge haben eine feine Oberfläche und besondere Strukturen mit grösseren Hohlräumen, die den Lärm «schlucken». Im Neuzustand kann der Lärm um bis zu 9 Dezibel verringert werden. Moderne Beläge erreichen auch auf Jahre hinaus eine Lärm-Minderung um mindestens 3 Dezibel.
Tempo 30 verringert die Lärmemissionen im Vergleich zu Tempo 50 um ca. drei Dezibel, was für den Lärm die gleiche Wirkung hat wie eine Halbierung des Verkehrs. Diese Massnahme wirkt besonders effektiv, weil zudem die störenden Lärmspitzen deutlich reduziert werden und der Verkehrsfluss sich beruhigt.
Auch leise Reifen können den Lärm um etwa zwei Dezibel senken. Dank der obligatorischen Reifenetikette sind die Lärmemissionen jedes Produkts seit 2014 für Konsumentinnen und Konsumenten erkennbar, was eine bewusste Wahl ermöglicht.
Um gezielte Massnahmen gegen Strassenlärm zu fördern, muss ihr Schutzpotenzial genau untersucht werden. Dazu wurden verschiedene Szenarien zur Lärmminderung an der Quelle analysiert. Aktuelle Auswertungen zeigen, dass vor allem Temporeduktionen auf 30 km/h innerorts das grösste Potenzial zur Lärmminderung bieten. Rund 70 % der Bewohnerinnen und Bewohner könnten dadurch vor übermässigem Lärm geschützt werden. Werden Massnahmen kombiniert, ist das Reduktionspotential noch grösser.

Die Verkehrsregeln besagen, dass Fahrzeugführerinnen und -führer keinen vermeidbaren Lärm erzeugen dürfen. Ein rücksichtsvoller Umgang mit dem Fahrzeug, insbesondere in bewohnten Gebieten hilft, die Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner zu vermeiden. Bei niedriger Geschwindigkeit ist das Antriebsgeräusch die dominante Lärmquelle. Deshalb kann besonders dann mit einem angepassten Fahrverhalten leiser gefahren werden.
Fahrzeuge dürfen das technisch vermeidbare Mass an Geräuschen nicht überschreiten. Deshalb sind unnötig lärmsteigernden Eingriffe am Fahrzeug, beispielsweise beim Auspuff untersagt.
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Letzte Änderung 15.04.2025