Entschädigungssystem für übermässigen Lärm soll nicht neu geregelt werden

Bern, 17.05.2017 - Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion «Fluglärmimmissionen. Entschädigung nachbarrechtlicher Abwehransprüche». Diese Motion verlangte die Verbesserung der Rechtslage der von übermässigem Lärm betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer. Die Kantone hatten die Vorschläge des Bundes zur Änderung des Systems abgelehnt und die zuständigen Parlamentskommissionen wollten am Status quo festhalten. Deshalb schätzt der Bundesrat die politische Akzeptanz für die Neuordnung des Lärmentschädigungssystems als gering ein.

Sowohl die Kantone als auch die beiden Parlamentskommissionen hatten die vom Bund unterbreiteten Vorschläge zur Neuordnung des Lärmentschädigungssystems abgelehnt. Die Kommissionen erachteten sowohl das Ausgleichsmodell «Lärmausgleichsnorm LAN light» als auch das Entschädigungsmodell «Entschädigung nachbarrechtlicher Abwehransprüche ENA Plus» als nicht opportun und bevorzugen den Status quo. Deshalb kommt der Bundesrat in seinem am 17. Mai 2017 verabschiedeten Bericht zur Abschreibung der Motion der Ständeratskommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) «Fluglärmimmissionen. Entschädigung nachbarrechtlicher Abwehransprüche» (08.3240) zum Schluss, dass die politische Akzeptanz für eine Neuordnung des Lärmentschädigungssystems nicht gegeben ist.

Die Motion der Ständeratskommission zur Neuordnung des Lärmentschädigungssystems verlangte die Verbesserung der Rechtslage der von übermässigem Lärm betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer. Heute müssen sie mit einer Klage eine einmalige Entschädigung für jene Liegenschaften geltend machen, die lärmbedingt einen Wertverlust erfahren. Ob die Bedingungen für eine Entschädigung erfüllt sind, entscheiden die Gerichte gestützt auf die Praxis des Bundesgerichts.

Langer politischer Prozess

Bereits 2002 versuchte Nationalrat Rolf Hegetschweiler (FDP, ZH) mit der parlamentarischen Initiative 02.418 die Rechtslage der lärmbetroffenen Flughafenanwohnerinnen und -anwohner zu verbessern. Der Ständerat trat jedoch auf eine entsprechende Gesetzesvorlage nicht ein; stattdessen reichte die UREK-S im Jahr 2008 die Motion 08.3240 zur Verbesserung der Situation der Lärmbetroffenen ein. Der Bundesrat prüfte daraufhin verschiedene Möglichkeiten zur Neuordnung des Lärmentschädigungssystems. Diese Arbeiten mündeten in den Vorschlag der «Lärmausgleichsnorm LAN», die den betroffenen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern einen periodischen Ausgleich für den Minderwert ihrer Liegenschaft zugestanden hätte, solange die Lärmbelastung andauert.

Diesen Vorschlag lehnten die Kantone jedoch mehrheitlich ab; insbesondere, da die Umsetzung administrativ zu aufwändig sei. Die Kantone baten den Bund, einen weiteren Vorschlag auszuarbeiten, bei dem die heutige Rechtsprechungspraxis des Bundesgerichts auf Gesetzesstufe normiert würde.

In der Folge entwickelte der Bund zwei Alternativen: Das Ausgleichsmodell «LAN light», ein administrativ vereinfachtes Modell, mit welchem lärmbelastete Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer periodisch entschädigt würden, sowie das Entschädigungsmodell «ENA Plus», welches die gesetzliche Normierung der Kernpunkte der heutigen Praxis des Bundesgerichts vorsehen würde. Die UREK des National- und des Ständerats sprachen sich jedoch für die Beibehaltung des Status quo aus und sahen keinen genügend grossen Mehrwert in einer Änderung gegenüber der geltenden Rechtslage.

Mit dem Bericht vom 17. Mai 2017 beantragt der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung der Motion 08.3240. Wird die Motion von den Räten abgeschrieben, bleibt der heutige Rechtsrahmen bestehen.


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