Programm-vereinbarungen

Neue Vollzugsmitteilung «Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025–2028»

Bund und Kantone verständigen sich alle vier Jahre, welche Leistungen ein Kanton erbringt, um einen Beitrag an die strategischen Zielvorgaben des Bundes zu leisten. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bund, die Kantone entsprechend finanziell zu unterstützen.

Umweltrecht

UI-2218-Brennpunkt

Umweltrecht kurz erklärt

Diese Publikation gibt einen Überblick über die vielfältige und über Jahrzehnte gewach­sene schweizerische Umweltgesetzgebung.

Verbandsbeschwerderecht

Anforderungen an die Publikation von Projekten, die dem Verbandsbeschwerderecht unterliegen

29.11.2021 - Damit die erfolgreiche Ausübung möglich ist, muss die Publikation von umweltrelevanten Vorhaben, nach den Vorgaben des Gesetzes so ausgestaltet sein, dass die beschwerdeberechtigen Organisationen die Umweltrelevanz eines Vorhabens einschätzen und die allenfalls notwendige Einsprache erheben können.

Magazin «die umwelt»

Magazin «die umwelt» 1/2018 - Tatort Umwelt

Magazin «die umwelt» 1/2018 - Tatort Umwelt

Wie die Polizei ermittelt, und wo es schärfere Gesetze braucht

Illegaler Holzhandel

Illegaler Holzhandel: Milliardengeschäft mit verheerenden Folgen

Dass der Import von illegal geschlagenem Holz in der Schweiz ist nicht verboten ist, hat vor allem mit gesetzgeberischen Unwägbarkeiten zu tun.

Die Umweltverbände und die Holzbranche ist sehr an EU-verträglichen Vorschriften gelegen, den sie sieht sich in der jetzigen Situation beim Export von Holzprodukten in die EU benachteiligt.  

Auf einen Blick


Rechtsetzungsprogramm

Gesamtübersicht des BAFU über die laufende und geplante Rechtsetzung im Umweltbereich 2022 bis 2025 (Stand 01.01.2022).

Vollzug

Vollzug ist die Umsetzung der Umweltgesetzgebung in der Praxis. Diese erfolgt mehrheitlich durch die Kantone.

Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Seit 2008 legen Bund und Kantone in Programmvereinbarungen gemeinsam die Umweltziele und -massnahmen für jeweils vier Jahre fest.

Aarhus-Konvention

Die Aarhus-Konvention regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeits-beteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Schweiz ist seit dem 1. Juni 2014 Vertragspartei.

Aktuelle Mitteilungen

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