Recht: Fachinformation

Der Schutz der Umwelt erfordert von allen Akteuren der Gesellschaft ein umweltverträgliches Verhalten. Ziel der Umweltpolitik ist es, ein solches Verhalten zu fördern. Das Umweltrecht stellt ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Umweltpolitik dar.

Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Die programmorientierte Subventionspolitik ist seit 1. Januar 2008 in Kraft. Seither legen Bund und Kantone in Programmvereinbarungen gemeinsam fest, wie die Verbundaufgaben im Umweltbereich gelöst werden und welche Subventionen der Bund dafür zur Verfügung stellt. In der ersten Programmperiode (2008-2011) wurden 665 Mio. Bundesmittel in Umweltmassnahmen investiert.

Verbandsbeschwerderecht

Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen (Verbandsbeschwerderecht) berechtigt gesamtschweizerische Umweltschutzorganisationen, gegen bestimmte Projekte Einsprache oder Beschwerde zu erheben.

Aarhus-Konvention

Das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) wurde 1998 in Aarhus (DK) beschlossen und ist 2001 in Kraft getreten. Die Schweiz hat die Konvention im März 2014 ratifiziert und ist seit dem 1. Juni 2014 Vertragspartei. Insgesamt sind 46 Staaten und die EU der Konvention beigetreten.

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Letzte Änderung 28.11.2018

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