Neue Etappe für die Luftreinhaltung

Bern, 11.09.2009 - Dank grosser Fortschritte in den letzten Jahrzehnten ist es gelungen, die Werte verschiedener Luftschadstoffe auf ein befriedigendes Niveau zu senken. Die Luftqualität ist aber noch ungenügend in Bezug auf Feinstaub, Ozon, Stickoxide und Ammoniak. Der Bundesrat hat am 11. September 2009 das Luftreinhalte-Konzept des Bundes aktualisiert. Er hat die zuständigen Departemente beauftragt, eine Reihe von Massnahmen, welche Vorschriften, Anreize und internationale Zusammenarbeit umfassen, zu prüfen und vorzubereiten.

Dank der Massnahmen, die seit den 80er-Jahren ergriffen wurden, ist die Luftverschmutzung in der Schweiz beträchtlich zurückgegangen. Bei verschiedenen Schadstoffen wie dem Schwefeldioxid, dem Kohlenmonoxid und den Schwermetallen werden die Grenzwerte, welche eine ausreichende Luftqualität für die Gesundheit und die Umwelt garantieren, eingehalten (siehe Kasten unten). Bei anderen Schadstoffen wie dem Ozon, den Stickoxiden, dem Feinstaub und den flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), die Vorläufer von Ozon sind, zeigen die zahlreichen Grenzwertüberschreitungen, dass noch Handlungsbedarf besteht (siehe Faktenblatt 1).

Der Bundesrat hat am 11. September 2009 das Luftreinhalte-Konzept in Erfüllung einer Motion aktualisiert. Die Emissionen von Stickoxiden müssen gegenüber 2005 um 50 % reduziert werden, diejenigen von Feinstaub um 45 %, von Ammoniak um 40 % und von VOC um 20 bis 30 %, da die Verunreinigung mit diesen Stoffen immer noch zu hoch ist.

Massnahmen

Der Bundesrat lässt auch eine Reihe von Massnahmen prüfen und im Form von Vorschlägen für einen späteren Entscheid vorbereiten. Die Massnahmen betreffen alle Sektoren, die Schadstoffe emittieren (Industrie, Heizungen, Verkehr und Landwirtschaft), und umfassen Vorschriften, Anreize und internationales Engagement.

  • Verschärfung der Vorschriften: Die Grenzwerte für Emissionen von stationären Quellen (Industrie, Heizungen, Landwirtschaft) sowie von Fahrzeugen und Maschinen werden überprüft. Gegebenenfalls werden dem Bundesrat Anpassungen, die dem Stand der Technik entsprechen, vorgeschlagen.
  • Anreize: Es werden Möglichkeiten geprüft, finanzielle Anreize für die saubersten Fahrzeuge und Maschinen der jeweiligen Kategorie einzuführen, z. B. durch eine Umweltetikette oder eine Differenzierung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), zugunsten von Lastwagen mit nachgerüsteten Partikelfiltern.
  • Internationale Zusammenarbeit: Die Schweiz ist bezüglich der Anforderungen im Emissionsbereich immer mehr an Entscheidungen gebunden, die auf internationaler Ebene und vor allem von der Europäischen Union getroffen werden. Die Schweizer Delegationen werden sich für fortschrittliche Grenzwerte entsprechend Stand der Technik einsetzen.
  • Monitoring der Massnahmen zur Verringerung von Ammoniak: Seit 2008 kann der Bund Massnahmen zur Senkung von Ammoniak-Emissionen unterstützen. Der Erfolg der agrarpolitischen Massnahmen zur Ammoniakminderung wird durch Messungen und Erhebungen zusammen mit den Kantonen überprüft.

Auswirkungen auf die Luftqualität

Diese Massnahmen, der technische Fortschritt und die Senkung der Emissionen auf internationaler Ebene sollten es ermöglichen, bis 2020 bei den meisten Schadstoffen Werte zu erreichen, die im Hinblick auf die Gesundheit und den Umweltschutz befriedigend sind.

  

KASTEN       
Wie werden Grenzwerte festgelegt?

Die Ziele für die Luftreinhaltung sind die Gewährleistung sauberer und gesunder Luft für die Bevölkerung, die Vermeidung einer Überlastung der Ökosysteme sowie die vorsorgliche Senkung der Luftverschmutzung auf ein möglichst tiefes Niveau.

Zu diesem Zweck werden für die verschiedenen Schadstoffe auf der Grundlage der internationalen wissenschaftlichen Forschung und internationaler Richtlinien (kritische Eintragswerte und kritische Luftbelastungswerte sowie Luftqualitätskriterien der Weltgesundheitsorganisation) Grenzwerte festgesetzt.

Wenn die Grenzwerte eingehalten werden, sind nach heutigem Wissensstand weder die Gesundheit noch die Umwelt in Gefahr. Die Grenzwerte werden für die Aussenluft festgesetzt und sind Immissionsgrenzwerte. Die in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) festgelegten Immissionsgrenzwerte für PM10, Ozon und Stickstoffdioxid sind verbindlich. Sie entsprechen den Zielen des Umweltschutzgesetzes.

Damit die Ziele für die Luftreinhaltung erreicht werden können, muss der Schadstoffausstoss an der Quelle beschränkt werden. Für die meisten Schadstoffquellen gelten Emissionsgrenzwerte, die im Allgemeinen dem besten Stand der Technik entsprechen.


Adresse für Rückfragen

Martin Schiess, Leiter der Abteilung Luftreinhaltung und NIS, BAFU, Tel. 031 322 54 34



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