Vernehmlassung zu fünf Verordnungen aus dem Umweltbereich eröffnet

Bern, 13.04.2017 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 13. April 2017 fünf Verordnungen aus dem Bereich Umwelt in die Vernehmlassung geschickt. Sie betreffen die Luftreinhaltung, den Gewässerschutz, den Lärmschutz sowie die Pärke von nationaler Bedeutung. Die Vernehmlassung dauert bis am 26. Juli 2017.

Die Änderungen der Luftreinhalte-Verordnung LRV betreffen hauptsächlich die Bestimmungen für kleinere Holzfeuerungen bis 70 kW und auch Öl- und Gasfeuerungen. Die Vorschriften für ihr Inverkehrbringen sollen in die Energieverordnung überführt und mit der EU harmonisiert werden. In Anknüpfung an den Aktionsplan Feinstaub sind strengere Grenzwerte für kleinere Holzfeuerungen und auch regelmässige Messungen bei Holzheizkesseln vorgesehen. Dagegen müssen Gasfeuerungen weniger häufig gemessen werden. Weiter sollen die bestehenden LRV-Vorschriften für Arbeitsgeräte und Baumaschinen mit der neuen EU-Abgasnorm für Maschinen und Geräte (Stufe V) harmonisiert werden. Schliesslich sollen auch andere Bereiche gezielt an nationale, europäische und internationale Standards angepasst werden, zum Beispiel bei einzelnen gewerblich-industriellen Anlagen sowie bei flüssigen Brennstoffen. Der Immissionsgrenzwert PM2.5 für Feinstaub soll den bestehenden Wert für PM10 ergänzen. Die Massnahmen zielen darauf ab, den Stand der Technik abzubilden und die Luftqualität in der Schweiz weiter zu verbessern.

Gewässerschutzverordnung: Wassertemperaturen

Bei der Änderung der Gewässerschutzverordnung geht es um die Temperatur des Wassers aus Durchlaufkühlungen, das in Fliessgewässer eingeleitet wird. Mit der Klimaerwärmung dürften vermehrt Hitzeperioden auftreten, welche die Temperatur der Fliessgewässer im Sommer erhöhen. Heute gilt, dass eingeleitetes Kühlwasser höchstens 30 Grad C warm sein darf. Dazu besteht heute schon eine Ausnahmemöglichkeit im Sommer. Diese soll nun präzisiert werden. Wenn die Temperatur des Gewässers 25 Grad C übersteigt, darf heute gar kein Kühlwasser mehr eingeleitet werden. Hier soll eine neue Möglichkeit für geringfügige Ausnahmen in Hitzeperioden geschaffen werden.

Lärmschutz-Verordnung: Verlängerung der Bundesbeiträge

Der Verkehr ist die grösste Lärmquelle in der Schweiz. Strassenlärmsanierungen sind nötig, weil am Tag jede fünfte und in der Nacht jede sechste Person gesundheitsgefährdendem Strassenverkehrslärm ausgesetzt ist. Der Bund leistet bis zum Ablauf der Sanierungsfrist am 31. März 2018 Beiträge an die Sanierung der Haupt- und übrigen Strassen. Die in diesem Rahmen mit den Kantonen vereinbarten Mittel können jedoch bis 2018 nicht ausgeschöpft werden. Mit der Revision der Lärmschutzverordnung sollen sie länger zur Verfügung stehen, und der Bund kann bis Ende 2022 Beiträge gewähren. Der Bundesrat setzt damit eine Motion von Ständerat Lombardi (15.4092) um.

Pärkeverordnung: Neu auch grenzüberschreitende Nationalpärke

Die Pärkeverordnung soll neu auch Nationalparkprojekte ermöglichen, die grenzüberschreitend sind. Bisher sah die Verordnung nur die Schaffung von Nationalpärken vor, deren gesamte Fläche in der Schweiz liegt. Die Entwicklung der Parkprojekte zeigt aber, dass die Anforderungen für Nationalpärke in gewissen Fällen nur durch grenzüberschreitende Gebiete erfüllt werden können. Die Änderung der Verordnung soll den Regionen und Kantonen neu die Möglichkeit geben, grenzüberschreitende Nationalpärke zu errichten, die der Bund anerkennen kann. Mit dieser Revision könnte der Bund neu dem Parkteil auf Schweizer Gebiet das Parklabel verleihen können. Bedingung ist, dass auch die Qualität des Parkgebiets jenseits der Landesgrenze den Anforderungen der Pärkeverordnung entspricht.


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