Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020–2024

Cover Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020–2024
Jahr 2018
Seiten 294
Nummer UV-1817-D
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU
Reihe Umwelt-Vollzug

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller

Seit 2008 sind Programmvereinbarungen das zentrale Instrument zur partnerschaftlichen Umsetzung der Umweltpolitik zwischen Bund und Kantonen. Bund und Kantone verständigen sich hierfür alle vier Jahre, welche Leistungen ein Kanton erbringt, um einen Beitrag an die strategischen Zielvorgaben des Bundes zu leisten. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bund, die Kantone entsprechend finanziell zu unterstützen. In den eigentlichen Programmvereinbarungen werden die Leistungen des Kantons, der finanzielle Beitrag und die Modalitäten unter anderem zur jährlichen Berichterstattung festgelegt. Das «Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich» stützt sich auf die subventions- und umweltrechtlichen Gesetze und Verordnungen ab und vereinigt in einem Dokument die rechtlichen, verfahrensmässigen und technischen Grundlagen der Programmvereinbarungen. Es erläutert die Richtlinien des BAFU bezüglich Gesuchstellung, Verhandlung, Abschluss und Umsetzung der Programmvereinbarungen. Gegliedert ist es in einen verfahrenstechnischen (Teil 1) und einen fachspezifischen Teil (Teile 2 – 8).


Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020 – 2024 (PDF, 3 MB, 11.12.2018)Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller

Frühere Version

Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2016-2019 (PDF, 5 MB, 26.11.2016)Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller

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Letzte Änderung 11.12.2018

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