Verbandsbeschwerderecht

Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen (Verbandsbeschwerderecht) berechtigt gesamtschweizerische Umweltschutzorganisationen, gegen bestimmte Projekte Einsprache oder Beschwerde zu erheben.

Gesetzliche Grundlagen und Liste der Organisationen

Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen ist in Artikel 55 und 55a-f des Umweltschutzgesetzes (USG), Artikel 12 und 12a-g des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) sowie in Artikel 28 des Gentechnikgesetzes (GTG) verankert.

Statistik und Evaluation

Statistik abgeschlossener Beschwerdefälle und der Verfahren vor Bundesgericht

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Letzte Änderung 19.10.2018

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