Der Bund legt in 11 Bundesgesetzen und 72 Verordnungen die Ziele des Umweltschutzes fest. Der Vollzug dieser Vorschriften obliegt primär den Kantonen. Der Bund beaufsichtigt diesen Vollzug. In einigen Bereichen vollzieht der Bund selbst.
Der Bund legt in 11 Bundesgesetzen und 72 Verordnungen die Ziele des Umweltschutzes fest. Der Vollzug dieser Vorschriften obliegt primär den Kantonen. Der Bund beaufsichtigt diesen Vollzug. In einigen Bereichen vollzieht der Bund selbst.
Letzte Änderung 13.05.2020