Arzneimittel treten landesweit an rund 15% der Messstellen im Grundwasser auf. Betroffen sind vor allem flussnahe Grundwasservorkommen im Lockergestein. Die Arzneimittel gelangen über Kanalisation und Kläranlagen in Flüsse und Bäche und von dort mit dem Flusswasser ins Grundwasser.
Gemäss der Gewässerschutzverordnung (GSchV) soll Grundwasser generell keine künstlichen langlebigen Substanzen enthalten. Im Grundwasser nachgewiesen werden vor allem Arzneimittel und Röntgenkontrastmittel aus der Humanmedizin. Die Konzentrationen liegen meist unter 0.1 Mikrogramm pro Liter (μg/l).
Zu den vier am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffen gehören das Antibiotikum Sulfamethoxazol, die Antiepileptika Lamotrigin und Carbamazepin sowie der Blutdrucksenker Candesartan. Arzneimittel werden vor allem an den Messstellen nachgewiesen, in deren Einzugsgebiet abwasserbelastete Fliessgewässer ins Grundwasser infiltrieren.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Zustand und Entwicklung Grundwasser Schweiz
Arzneimittel und Pestizide im Grundwasser (PDF, 3 MB, 24.02.2009)gwa 2007/3: 187-196
Letzte Änderung 03.05.2024