Mikroverunreinigungen: Bundesrat für weiterführende freiwillige Massnahmen

Bern, 16.06.2017 - Mikroverunreinigungen sind heute eine der grössten Herausforderungen für den Gewässerschutz. Bereits tiefe Konzentrationen können Wasserlebewesen schädigen. Bundesrat und Parlament haben dagegen bereits verschiedene Massnahmen ergriffen. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2017 in Erfüllung eines Postulats von Ständerat Claude Hêche den Bericht «Massnahmen an der Quelle zur Reduktion von Mikroverunreinigungen in den Gewässern» verabschiedet. Der Bericht zeigt, welche Verbesserungen bereits erzielt worden sind und stellt Möglichkeiten für zusätzliche Schritte vor.

Mikroverunreinigungen sind Stoffe, die in sehr tiefen Konzentrationen in den Gewässern vorkommen. Es handelt sich dabei um Chemikalien, Schwermetalle und um andere problematische Substanzen, die schädliche Effekte auf Mensch, Tier und Umwelt haben können. Die Mikroverunreinigungen gelangen unter anderem durch die Kanalisation und durch Versickerung ins Wasser. So stellen Landwirtschaft, Privathaushalte, Industrie und Gewerbe die wichtigsten Quellen dar. Bundesrat und Parlament haben bereits folgende Massnahmen ergriffen:

  • Ausbau von Abwassereinigungen zur Beseitigung der Mikroverunreinigungen
  • Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Behandlung des Abwassers von Verkehrswegen
  • Sanierung von Altlasten

Diese Massnahmen leisten wichtige Beiträge zur Reduktion der Gewässerbelastung.

Bundesrat macht Empfehlungen

In Erfüllung des Postulats Hêche (12.3090) hat der Bundesrat am 16. Juni 2017 den Bericht «Massnahmen an der Quelle zur Reduktion von Mikroverunreinigungen in den Gewässern» verabschiedet. Er zeigt darin auf, wie – in Zusammenarbeit mit Kantonen, Fachverbänden, Forschung und Privatwirtschaft – die Massnahmen an der Quelle gegen Mikroverunreinigungen verstärkt werden können. Vor allem müssen die heute bestehenden Regelungen konsequenter umgesetzt werden. Zudem muss die umweltschonende Anwendung und Entsorgung von Produkten wie z.B. Arzneimittel oder Pestizide im bestehenden Rahmen weiter gefördert werden. Ebenso begrüsst der Bundesrat Bestrebungen der Privatwirtschaft und der Verbände zur Weiterentwicklung umweltrelevanter Informationen zu Produkten. Der Gewässerschutz soll dabei auch bei branchen- und verbandsinternen Aus- und Weiterbildungen von Fachpersonal stärker berücksichtigt werden. Das Wissen zu Stoffeinträgen aus Gesundheitsbetrieben sowie Industrie und Gewerbe soll verbessert und allfällige Massnahmen sollen geprüft werden. Dazu sollen insbesondere laufende Aktivitäten der Fachverbände genutzt werden. Der Bundesrat hat die betroffenen Departemente damit beauftragt, die entsprechenden Anstrengungen im Rahmen der bestehenden Mittel zu verstärken.


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Michael Schärer, Abteilung Wasser, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 464 79 43



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