Thema Lärm
Ruhe ist wichtig für unsere Lebensqualität. Sie erlaubt Menschen, sich zu erholen, gut zu schlafen, sich zu konzentrieren und einander zu verstehen. Lärm hingegen stört und macht krank. In der Schweiz ist jede zehnte Person an ihrem Wohnort zu starkem Verkehrslärm ausgesetzt. Besonders betroffen ist die Bevölkerung in den Städten und Agglomerationen. Die Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit und die Ruhebedürfnisse der Menschen müssen ernst genommen und vor allem bei der Siedlungsentwicklung stärker berücksichtigt werden.
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Lärm: Geodaten
Verfügbare Geodaten beim BAFU zum Thema Lärm
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Vollzugshilfen des BAFU als Vollzugsbehörde, alphabetisch geordnet.
Studien Lärm
Abteilung Lärm und NIS
Die Mitarbeitenden der Abteilung Lärm und nichtionisierende Strahlung (NIS) setzen sich ein für den Schutz von Menschen und der Umwelt vor schädlichem oder lästigem Lärm und vor nichtionisierender Strahlung (NIS). Ihre Arbeit stützt sich dabei auf das Umweltschutzgesetz, die Lärmschutz-Verordnung und die NIS-Verordnung.
Medienmitteilungen
Lärm und Erschütterungen: Das Wichtigste in Kürze
Ruhe ist wichtig für unsere Lebensqualität. Sie erlaubt Menschen, sich zu erholen, gut zu schlafen, sich zu konzentrieren und einander zu verstehen. Lärm hingegen stört und macht krank. In der Schweiz ist jede zehnte Person an ihrem Wohnort zu starkem Verkehrslärm ausgesetzt. Besonders betroffen ist die Bevölkerung in den Städten und Agglomerationen. Die Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit und die Ruhebedürfnisse der Menschen müssen ernst genommen und vor allem bei der Siedlungsentwicklung stärker berücksichtigt werden.
Lärm: Dossiers
Lärm – eine Belastung für Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft
Lärm ist allgegenwärtig und wirkt auf Körper und Psyche. Ob Verkehr, Baustellen oder Industrie – anhaltende Lärmbelastungen beeinträchtigen die Gesundheit und das Wohlbefinden, mindern die Standortattraktivität und schränken die Lebensqualität spürbar ein. Dabei fallen auch Kosten an, die nicht die Verursacher tragen, sondern die gesamte Gesellschaft.
Stand der Lärmbelastung in der Schweiz
In der Schweiz wohnt jede zehnte Person an einem Ort, an dem die Verkehrslärmimmissionen schädlich oder lästig sind. 90 % von ihnen leben in Städten und Agglomerationen. Der Strassenverkehr ist der Hauptverursacher.
Strassenverkehrslärm
Strassenverkehrslärm belastet viele Menschen in der Schweiz, vor allem in Städten und Agglomerationen. Trotz Fortschritten beim Schutz bleibt der Strassenlärm eine Herausforderung für die Gesundheit und Lebensqualität und verursacht externe Kosten von rund 2 Milliarden Franken jährlich.
Eisenbahnlärm
In der Schweiz sind rund 33'000 Personen von Eisenbahnlärm über den Grenzwerten betroffen – besonders in der Nacht. Ein umfangreiches Sanierungsprogramm des Bundes hat bisher rund 200'000 Betroffene geschützt. Es umfasst Lärmschutzwände, den Umbau des Rollmaterials und das Verbot besonders lauter Güterwagen im Schweizer Schienennetz.
Fluglärm
In der Schweiz leiden rund 80'000 Personen unter Fluglärm über den Grenzwerten – die meisten in der Nähe der grossen Flughäfen und Militärflugplätze. Weil sich Fluglärm von oben grossflächig ausbreitet, können Massnahmen nur bei den Flugzeugen oder beim Betrieb der Flughäfen ansetzen.
Industrie- und Gewerbelärm
Lärm aus industriellen und gewerblichen Anlagen wird durch Produktionsprozesse, Maschinen und Fahrzeuge verursacht. Dieser Lärm kann die Nachbarschaft erheblich stören.
Schiesslärm
Knapp 8'000 Personen sind vom zivilen oder militärischen Schiesslärm betroffen, der über den Grenzwerten liegt. Während zivile Schiessanlagen grösstenteils bereits saniert sind, soll der Sanierungsprozess militärischer Anlagen bis 2025 abgeschlossen sein.
Baulärm
Viele Baustellen in der Schweiz liegen in dicht besiedeltem Gebiet. Sie können von kurzer Dauer sein oder sich über Jahre hinziehen. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner müssen Bauherrschaft und Unternehmer für lärmmindernde Massnahmen sorgen. Die Baulärm-Richtlinie des BAFU zeigt auf, wie das konkret funktioniert.
Geräte- und Maschinenlärm
Geräte und Maschinen, die etwa zur Pflege der Grünflächen von Gemeinden, im Garten von Privaten oder auf Baustellen eingesetzt werden, können intensiven Lärm verursachen und sehr störend wirken. In der Maschinenlärmverordnung (MaLV) hat der Bund Emissionsgrenzwerte festgelegt und schreibt die Kennzeichnung der Geräte und Maschinen mit dem maximalen Schallpegel vor.
Übrige Lärmarten
Immer mehr Personen reagieren sensibel auf Störungen durch Lärm in der Umgebung ihrer Wohnung (z.B. Sportanlagen, Gaststätten, Hundegebell) und fühlen sich zunehmend belästigt. Damit Vollzugsbehörden und Richter nicht jeden Einzelfall von Grund auf neu beurteilen müssen, erarbeitet das BAFU zusammen mit den Kantonen Vollzugshilfen für den Umgang mit diesen vielfältigen Lärmquellen.
Einfach mal Ruhe
Auf der Strasse rauschen die Autos vorbei, nebenan hämmert die Baustelle, eine Drohne surrt über dem Kopf – unsere Welt ist voller Geräusche. Mitten in diesem Lärm wächst die stille Sehnsucht nach Ruhe. Sie ist längst mehr als nur ein Luxusgut: Ruhe ist ein wesentlicher Faktor für Gesundheit und Lebensqualität. Deshalb setzt sich das Bundesamt für Umwelt dafür ein, ruhige Gebiete innerhalb und ausserhalb urbaner Räume besser zu schützen und zu fördern.
Lärm: Rechtsetzung und Vollzug
Abteilung Lärm und NIS
Abteilung Lärm und NIS
Monbijoustrasse 40
3003 Bern