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Veröffentlicht am 6. November 2024

Massnahmen zu Naturgefahren

Aus der Gefahrenbeurteilung und Risikobewertung werden Massnahmen abgeleitet und geplant. Mit der geeigneten Kombination von verschiedenen Massnahmen können Risiken im Sinne des integralen Risikomanagements reduziert oder auf einem akzeptablen Mass gehalten werden.

Um Schäden durch Naturgefahren zu verhindern oder zu mindern, müssen alle möglichen Arten von Massnahmen berücksichtigt werden:

6. November 2024

Planerische Massnahmen

Nicht nur die Gefährdung eines Ortes, sondern vor allem seine Nutzung bestimmt das Risiko. Denn je nach Art der Nutzung und der Verletzlichkeit steigt oder sinkt das Schadenpotenzial. Bislang begegnet die Raumplanung den Naturgefahren hauptsächlich mit einem gefahrenbasierten Ansatz. Ob und welche Schutzmassnahmen nötig sind, leitet sich dabei aus der Gefahrenstufe eines Gebietes ab, die in der Gefahrenkarte verzeichnet ist. Der Fokus liegt auf den Gebieten mit einer erheblichen oder mittleren Gefährdung. Doch häufig liegen die grössten Risiken nicht in erheblich oder mittel gefährdeten Gebieten, sondern in Gebieten mit einer geringen Gefährdung. Der risikobasierte Ansatz trägt diesem Umstand Rechnung, indem auch Risikoüberlegungen in die Raumplanung einfliessen.

6. November 2024

Naturgefahren: Unterhalt

Um den Schutz vor Naturgefahren nachhaltig zu gewährleisten, ist ein regelmässiger Unterhalt der Gewässer, von Schutzbauten sowie von Schutzwäldern erforderlich.

13. Februar 2025

Biologische Massnahmen

- Schutzwald und Grünverbau.

6. November 2024

Naturgefahren: Technische Massnahmen

- Objektschutz, Schutzbauten wie Lawinenverbauungen, Hochwasserschutzdämme oder Steinschlagschutznetze.

13. Februar 2025

Organisatorische Massnahmen

Die Partner im Bevölkerungsschutzverbund schützen die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen und Notlagen. Meist bedarf es des Einsatzes mehrerer Organisationen, um diese anspruchsvolle Aufgabe zu erfüllen. Das BAFU unterstützt im Rahmen seiner Tätigkeiten präventive Massnahmen für den Schutz vor Naturgefahren.

Genauere Informationen zur Abwicklung von Schutzprojekten im Bereich Naturgefahren finden Sie hier:

Programmvereinbarungen und Einzelprojekte im Bereich Naturgefahren

6. November 2024

Forschung und Weiterbildung

Die Schweiz hat eine lange Tradition in der Grundlagenforschung sowie in der praxis- und umsetzungsorientierten Forschung zur Gefahrenprävention und es gibt eine bedeutende Anzahl von Forschungsinstitutionen, die in diesem Bereich tätig sind. Die Erkenntnisse aus diesen Forschungsaktivitäten werden den Umgang mit Naturgefahren und Naturereignissen unter Berücksichtigung von Umweltaspekten, dem Klimawandel und der Siedlungsentwicklung weiter verbessern. Das Forschungskonzept Umwelt für die Jahre 2025–2028 beschreibt die Umsetzung der Umweltpolitik in 18 Forschungsbereichen und damit die prioritären Forschungsfelder aus Sicht des Bundesamts für Umwelt in naher und ferner Zukunft. Zusätzlich zu den 18 Forschungsbereichen wurden drei ressortübergreifende Forschungsthemen definiert, eines davon lautet «Klimawandel, Naturgefahren und Risikowahrnehmung».