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Veröffentlicht am 4. Februar 2026

Massnahmen zu Naturgefahren

Aus der Gefahrenbeurteilung und Risikobewertung werden Massnahmen abgeleitet und geplant. Mit der geeigneten Kombination von verschiedenen Massnahmen können Risiken im Sinne des integralen Risikomanagements reduziert oder auf einem akzeptablen Mass gehalten werden.

Um Schäden durch Naturgefahren zu verhindern oder zu mindern, müssen alle möglichen Arten von Massnahmen berücksichtigt werden:

Genauere Informationen zur Abwicklung von Schutzprojekten im Bereich Naturgefahren finden Sie hier:

Programmvereinbarungen und Einzelprojekte im Bereich Naturgefahren

Planerische Massnahmen

Nicht nur die Gefährdung eines Ortes, sondern vor allem seine Nutzung bestimmt das Risiko. Denn je nach Art der Nutzung und der Verletzlichkeit steigt oder sinkt das Schadenpotenzial. Bislang begegnet die Raumplanung den Naturgefahren hauptsächlich mit einem gefahrenbasierten Ansatz. Ob und welche Schutzmassnahmen nötig sind, leitet sich dabei aus der Gefahrenstufe eines Gebietes ab, die in der Gefahrenkarte verzeichnet ist. Der Fokus liegt auf den Gebieten mit einer erheblichen oder mittleren Gefährdung. Doch häufig liegen die grössten Risiken nicht in erheblich oder mittel gefährdeten Gebieten, sondern in Gebieten mit einer geringen Gefährdung. Der risikobasierte Ansatz trägt diesem Umstand Rechnung, indem auch Risikoüberlegungen in die Raumplanung einfliessen.

Naturgefahren: Unterhalt

Um den Schutz vor Naturgefahren nachhaltig zu gewährleisten, ist ein regelmässiger Unterhalt der Gewässer, von Schutzbauten sowie von Schutzwäldern erforderlich.

Biologische Massnahmen

Biologische Massnahmen können Gefahrenprozesse verhindern oder die Risiken reduzieren. Der Schutzwald ist aufgrund der grossflächigen Wirkung und des hohen Flächenanteils die wichtigste biologische Schutzmassnahme. Weitere biologische Massnahmen sind eine veränderte Landnutzung, zum Beispiel durch die Schaffung von natürlichen Rückhalteräumen, die Begrünung von steilen erosionsgeschädigten Hangpartien oder der forstliche Hang- und Bachverbau.

Naturgefahren: Technische Massnahmen

- Objektschutz, Schutzbauten wie Lawinenverbauungen, Hochwasserschutzdämme oder Steinschlagschutznetze.

Organisatorische Massnahmen

Einen absoluten Schutz vor Naturgefahren gibt es nicht. Darum ist es wichtig, im Ereignisfall durch optimale Vorbereitung und frühzeitige Warnung und Alarmierung Leben zu retten und Schäden zu verhindern.

Forschung und Weiterbildung

Die Schweiz hat eine lange Tradition in der Grundlagenforschung sowie in der praxis- und umsetzungsorientierten Forschung zur Gefahrenprävention und es gibt eine bedeutende Anzahl von Forschungsinstitutionen, die in diesem Bereich tätig sind. Die Erkenntnisse aus diesen Forschungsaktivitäten werden den Umgang mit Naturgefahren und Naturereignissen unter Berücksichtigung von Umweltaspekten, dem Klimawandel und der Siedlungsentwicklung weiter verbessern. Das Forschungskonzept Umwelt für die Jahre 2025–2028 beschreibt die Umsetzung der Umweltpolitik in 18 Forschungsbereichen und damit die prioritären Forschungsfelder aus Sicht des Bundesamts für Umwelt in naher und ferner Zukunft. Zusätzlich zu den 18 Forschungsbereichen wurden drei ressortübergreifende Forschungsthemen definiert, eines davon lautet «Klimawandel, Naturgefahren und Risikowahrnehmung».