Pestizide im Grundwasser
Pestizide überschreiten den Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter jedes Jahr an 1 bis 2% der Messstellen. Zudem treten Abbauprodukte («Metaboliten») von Pestiziden landesweit an beinahe jeder dritten Messstelle in Konzentrationen von mehr als 0.1 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser auf. Sie beeinträchtigen die Grundwasser-Qualität insbesondere im Mittelland erheblich.
Gemäss der Gewässerschutzverordnung (GSchV) soll Grundwasser generell keine künstlichen langlebigen Substanzen enthalten. Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehen ist, gilt für Pestizide zusätzlich ein Grenzwert («numerische Anforderung») von 0.1 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Das Grundwasser muss zudem – gegebenenfalls nach einfacher Aufbereitung – die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen. Dieses enthält auch einen Höchstwert von 0.1 µg/l für die Pestizid-Metaboliten, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens als Trinkwasser-relevant eingestuft wurden.
Pestizide überschreiten den Grenzwert pro Jahr jeweils an 1 bis 2% der Messstellen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA. Dieser Prozentsatz ist seit mehr als 10 Jahren weitgehend unverändert. Grundwasservorkommen in den Karstgebieten des Jura sind besonders empfindlich gegenüber dem Eintrag von Pestiziden. Dort können sie den Grenzwert jeweils kurzfristig, aber z.T sehr deutlich überschreiten.
Metaboliten weit verbreitet
In landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten sind Metaboliten, d.h. Abbauprodukte von Pestiziden, weit verbreitet. Sie werden regelmässig in Konzentrationen von mehr als 0.1 μg/l nachgewiesen. Im Mittelland überschreiten sie an rund 50% der Messstellen den Wert von 0.1 μg/l. Landesweit ist beinahe jede dritte NAQUA-Messstelle betroffen.
Insgesamt überschreiten 21 Metaboliten von 10 verschiedenen Wirkstoffen aktuell den Wert von 0.1 μg/l.
Besonders weit verbreitet sind Metaboliten des Fungizids Chlorothalonil. In Ackerbaugebieten treten sie an rund 65% der Messstellen in Konzentrationen über 0.1 μg/l auf. Landesweit ist jede vierte Messstelle betroffen. Seit 2020 darf Chlorothalonil nicht mehr eingesetzt werden. Die Konzentrationen sind mittlerweile rückläufig.
Metaboliten der Herbizide Chloridazon und Metolachlor überschreiten ebenfalls wiederholt und verbreitet den Wert von 0.1 μg/l. Die Metaboliten von Chloridazon traten in den letzten 5 Jahren an bis zu 14% der Messstellen pro Jahr in erhöhten Konzentrationen auf, die Metaboliten von Metolachlor an rund 5% der Messstellen. Produkte mit dem Wirkstoff Chloridazon sind seit 2022 nicht mehr zugelassen, Produkte mit dem Wirkstoff Metolachlor seit 2025.
Auch die Metaboliten von Dimethachlor, die erst seit 2021 landesweit analysiert werden, beeinträchtigen die Grundwasser-Qualität an zahlreichen Messstellen. Sie überschreiten landesweit an knapp 2% der Messstellen den Wert von 0.1 μg/l. Dimethachlor darf seit 2023 von Betrieben, die im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises Direktzahlungen erhalten, nur noch in Ausnahmefällen, d.h. mit Sonderbewilligung, eingesetzt werden.


